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Was die Rettungsdienst-Reform reparieren soll



Frankfurt a.M. (epd). Ausgangspunkt der geplanten Rettungsdienst-Reform ist die Beobachtung, dass Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Bereichen des Gesundheitswesens Probleme verstärken. Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung aus dem Jahr 2022 bemängelt beispielsweise intransparente und kleinteilige Finanzierungs- und Organisationsstrukturen. In seinem Kabinettsentwurf rechnete das Bundesgesundheitsministerium damit, dass bis 2028 durch die Notfallreform 943 Millionen Euro jährlich eingespart werden können - davon allein eingesparte direkte und indirekte Kosten von Rettungsdienst-Einsätzen von 240 Millionen. Bei der ersten Lesung im Bundestag am 9. Oktober war der Rettungsdienst aus der Notfallreform jedoch vorerst ausgespart.

In der Kritik steht auch der Ärztliche Bereitschaftsdienst (ÄBD) der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV). Der ÄBD ist die Vertretung von Hausärzten nachts, am Wochenende und an Feiertagen. Patienten rufen häufig die Notrufnummer 112 an oder gehen in eine Notaufnahme in Kliniken, wenn sie lange auf einen Besuch des ÄBD warten müssen oder sie die ÄBD-Telefonzentralen gar nicht erst erreichen. Die Reform sieht daher Veränderungen bei Krankenhäusern und Kassenärzten vor. Notaufnahmen, ÄBD und Rettungsdienste sollen künftig nicht mehr nebeneinander her arbeiten, sondern kooperieren. Das soll Doppelbelastungen reduzieren.

Es hapert an der Vernetzung

Bislang müssen Patienten nämlich wissen, welche Stelle die für ihr medizinisches Problem geeignete ist. Sie verfügen aber nur selten über dieses Wissen. Die Vernetzung von Rettungsleitstellen, Notaufnahmen und ÄBD nähme ihnen das ab. Je nach Anliegen können die Stellen die entsprechende Maßnahme veranlassen.

Außerdem sollten die Leistungen des Rettungsdiensts aufgefächert werden. Bislang können Leitstellen auf Hilfeersuchen nur Rettungs- oder Krankenwagen entsenden. Sie werden heute aber häufig für Probleme angerufen, die nicht mit einem Transport ins Krankenhaus zu lösen sind. Beispielsweise verschlimmern sich bei manchen Patienten mit bestimmten Erkrankungen Atemprobleme regelmäßig, wenn sie zusätzlich eine Erkältung bekommen. Beim Rettungsdienst heißen solche Fälle „Versorgungsprobleme“. Die Reform sieht daher beispielsweise den Einsatz von Gemeindenotfallsanitätern vor, die sich um solche Fälle unterhalb der Schwelle eines Notrufs kümmern sollen.



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Wie der Rettungsdienst organisiert ist

Der Rettungsdienst ist grundsätzlich Ländersache. Fast alle Bundesländer übertragen diese Aufgabe an die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger des lokalen Rettungsdienstes, die wiederum Hilfsorganisationen und private Unternehmen mit dem Vollzug beauftragen. Über die Vorgaben, die diese Leistungserbringer einhalten müssen, entscheiden die Träger weitgehend selbst.

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