Der Rettungsdienst ist grundsätzlich Ländersache. Fast alle Bundesländer übertragen diese Aufgabe an die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger des lokalen Rettungsdienstes, die wiederum Hilfsorganisationen und private Unternehmen mit dem Vollzug beauftragen. Über die Vorgaben, die diese Leistungserbringer einhalten müssen, entscheiden die Träger weitgehend selbst.
Dadurch gibt es große Unterschiede in Deutschland zwischen den einzelnen Rettungsdienstbereichen. Beispielsweise dürfen Notfallsanitäter nicht überall dieselben medizinischen Hilfen anbieten. Für jeden Rettungsdienstbereich legen die jeweiligen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) diese Maßnahmen eigens fest, obwohl die Ausbildung und die Kompetenzen der Notfallsanitäter durch ein Bundesgesetz geregelt sind.
Die Art und Ausstattung der eingesetzten Fahrzeuge kann sich von Landkreis zu Landkreis, von Stadt zu Stadt unterscheiden. Zwischen den Bundesländern gibt es auch Unterschiede in der Hilfsfrist, also der Zeit, in der die Retter spätestens vor Ort sein müssen. Sie schwankt zwischen 8 und 15 Minuten.
Ganz frei von bundesweiten Vorgaben ist der Rettungsdienst aber bereits heute nicht. So gibt es neben der bundeseinheitlichen Ausbildung für Notfallsanitäter bundesweite DIN für Rettungs- und Krankenwagen sowie für Notarzteinsatzfahrzeuge.