

Berlin (epd). Nachdem im Jahr 2022 die ersten Gütezeichen „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ verliehen wurden, müssen die prämierten Träger sich nun erneut um die Auszeichnung bemühen. Bereits 54 Unternehmen erfüllten die Kriterien und hätten das Gütezeichen erhalten, heißt es in einer Mitteilung des Kuratoriums Deutscher Altershilfe (KDA) vom 21. August. Es wird für zwei Jahre erteilt und muss dann erneut beantragt werden. Die ersten Unternehmen wurden erneut geprüft und ausgezeichnet, teilte das KDA mit.
Das Siegel biete interessierten Pflegefachpersonen aus aller Welt Schutz und Vorteile, hieß es. Das Gütezeichen bekommen nur anwerbende Agenturen und Arbeitgeber, die den gesamten Prozess der Anwerbung internationalen Personals partnerschaftlich, ethisch, fair und transparent gestalten.
Grundlage für das „einzigartige“ Gütezeichen ist das Gesetz zur Sicherung der Qualität der Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland. Erteilt wird es von der Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland.
„Wir können wir von einem großen Interesse an der Auszeichnung mit dem Qualitätssiegel für Anwerbeprozesse von Pflegefachpersonen aus Drittstaaten sprechen“ sagte Helmut Kneppe, Vorsitzender der Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland. „Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen fragen vermehrt bei den privaten Personalvermittlern an, ob sie das Gütezeichen tragen, da eine Zusammenarbeit sonst nicht möglich sei.“
Das Siegel werde nur erteilt, wenn die Prüfkriterien für den Anwerbeprozess erfüllt werden. Sie basierten auf einem Anforderungskatalog, der im Rahmen des internationalen „fair recruitment“-Diskurses auf der Grundlage internationaler und nationaler Anforderungen an eine ethisch vertretbare, faire und transparenten Anwerbung erarbeitet wurden.
Das Gütesiegel bietet Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Orientierung bei der Auswahl einer geeigneten Personalserviceagentur, die bei der Gewinnung von Pflegefachpersonen aus dem Ausland unterstützt. Gleichzeitig bietet es interessierten Pflegefachpersonen aus Drittstaaten einen sicheren Schutz - insbesondere, was die Kosten betrifft.
„Mit dem Gütezeichen konnte ein Standard geschaffen werden, der uns als Standort Deutschland als attraktives Zielland für die Pflegefachpersonen im Ausland kennzeichnet - es gilt das Employer Pays Prinzip, das heißt, dass keine der interessierten Pflegefachpersonen für die Vermittlungskosten und die zugehörigen Kosten wie Sprachausbildung, Flugkosten etc. aufkommen muss“, erklärte Jenny Wortha, stellvertretende Vorsitzende der Gütegemeinschaft.