sozial-Editorial

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Dirk Baas
epd-bild/Heike Lyding

jedes Kind soll regelmäßig Kontakt zu seinen Eltern haben. Das ist UN-Recht. Doch für Kinder von Häftlingen ist das eher selten möglich. Die Folgen für die betroffenen Mädchen und Jungen sind gravierend. Zwei Drittel der Kinder von Strafgefangenen klagen über Schlafprobleme, Bauch- und Kopfschmerzen oder leiden unter Entwicklungsverzögerungen. Hilde Kugler arbeitet daran, regelmäßige Besuche der Kinder in den Haftanstalten zu ermöglichen. Die Leiterin von „Treffpunkt e. V.“ in Nürnberg hat das Netzwerk „Kinder von Inhaftierten“ aufgebaut. Wie das war, als ihr Vater ins Gefängnis kam, erzählen zwei Brüder im Interview mit epd sozial.

Die Zahl der Pflegebedürftigen wird in den kommenden Jahrzehnten massiv steigen. Über das erwartete Ausmaß der Zunahme gibt es unterschiedliche Meinungen. Aber klar ist: Das stellt das Gesundheitssystem vor ungeahnte Probleme - nicht nur wegen des Mangels an Fachkräften. Doch Expertinnen und Experten betonen: Pflegebedürftigkeit ist nicht unbedingt ein Schicksal, sondern lässt sich verhindern oder zumindest verzögern. Stichwort Prävention. Doch in der Öffentlichkeit gibt es kaum Diskussionen, wie man verhindern kann, dass Menschen pflegebedürftig werden.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will in einer Reform in der Pflege die stambulante Versorgung bundesweit ermöglichen. Er plant eine dritte Säule neben ambulanter und stationärer Versorgung von pflegebedürftigen Menschen. Neu ist die Idee nicht. Das „Mitmach-Pflegeheim“ der BeneVit Gruppe in Wyl in Baden-Württemberg liefert seit acht Jahren praktische Erfahrungen im Modellprojekt. Stefanie Siebelhoff, Vorständin des Caritasverbandes für das Bistum Essen, sieht darin einen sinnvollen Ansatz für erhoffte Reformen in der Pflege. Aber, so betont sie im Gastbeitrag für epd sozial: Es bleiben noch viele Fragen offen.

Aus gutem Grund ist es arbeitsrechtlich nicht ohne weiteres möglich, schwerbehinderte Mitarbeitende zu entlassen. Sie genießen in der bundesdeutschen Rechtsordnung einen hohen Schutz. Aber, so das Landesarbeitsgericht Mainz: Ordentlich unkündbare schwerbehinderte Mitarbeiter haben keine absolute Beschäftigungsgarantie. Fällt ihr Arbeitsplatz nach der unternehmerischen Entscheidung des Arbeitgebers weg, ist das ein „wichtiger Grund“ für eine mögliche Kündigung, so das Gericht.

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Ihr Dirk Baas