sozial-Editorial

Liebe Leserin, lieber Leser,




Nils Sandrisser
epd-bild/Christiane Stock

Wer für sich selbst oder für Angehörige einen ambulanten Pflegedienst oder gar einen Platz in einem Pflegeheim sucht, hat es in diesen Tagen schwer. Er oder sie muss oft lange telefonieren und sich viele Absagen abholen, bis endlich ein Träger zusagt. Das ist doch kein Zustand, sagen der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) und der Verein „wir pflegen“. Beide haben zusammen die Internetkampagne „Bei Anruf Sorry“ gestartet. Sie zeigt, wie groß das Problem ist. Der bpa hat außerdem einen Fünf-Punkte-Plan zur Sicherung von Pflegestrukturen veröffentlicht.

Der Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 liegt vor, das Kabinett in Berlin hat grünes Licht gegeben. Anderswo leuchten rote Alarmlampen. Kritik an dem Zahlenwerk kommt von Sozialverbänden, aus Gewerkschaften und Sozialkassen. Auch wenn viele von ihnen sich erleichtert zeigen, dass die schlimmsten Befürchtungen nicht eingetreten sind, sehen sie noch dringenden Nachbesserungsbedarf, etwa bei Kindern und im Gesundheitssektor. Finanzminister Christian Lindner indes verteidigt den Entwurf.

Deutschland hat sich vor fünf Jahren mit der Unterzeichnung der Istanbul-Konvention dazu verpflichtet, Frauen vor Gewalt zu schützen. Aber die Rahmenbedingungen dafür seien nach wie vor mangelhaft, schreibt Uta-Micaela Dürig, Vorständin Sozialpolitik des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg in einem Gastbeitrag. Denn der Bund halte sich zurück, und so komme es auf die jeweiligen Länder und Kommunen an, wie gut oder schlecht gewaltbetroffenen Frauen geholfen wird. Innerfamiliäre Gewalt betrifft manchmal auch Männer. Für sie gibt es ebenfalls wenig Hilfsangebote. Statistiken sind auch nur sehr begrenzt aussagefähig dazu, wie verbreitet Gewalt gegen Männer ist.

Ärztinnen und Ärzte in einem Krankenhaus müssen bei der Entlassung eines Patienten sicherstellen, dass notwendige Nachsorgeuntersuchungen geleistet werden. Tun sie das nicht und erleidet der Patient deswegen einen Schaden, muss die Klinik Schadensersatz leisten, urteilte jüngst der Bundesgerichtshof.

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Ihr Nils Sandrisser