Geflüchtete aus der Ukraine müssen bei der Jobsuche in Deutschland hohe Hürden überwinden. Daher gehen von den rund 1,2 Millionen Flüchtlingen nur rund 172.000 ukrainische Staatsbürger einer regulären Beschäftigung nach. Oft scheitert die Arbeitsaufnahme an mangelnden Deutschkenntnissen. Die Migrationsforscherin Yuliya Kosyakova sagt im Interview: „Eine größere Offenheit gegenüber Geflüchteten und weniger Fokus allein auf deutsche Sprachkenntnisse würden helfen.“
Das Bundeskabinett hat das Rentenpaket der Ampel-Koalition beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, die gesetzliche Rente von Mitte der 2030er Jahre an auch über Kapitalmarkt-Erträge zu finanzieren. Dafür nimmt der Staat Darlehen auf. Klar ist: Für die Stabilisierung des Rentenniveaus reicht das sogenannte Generationenkapital noicht aus - eine Analyse der Rentenreform.
Die Zahl der Pflegebedürftigen ist laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach im vergangenen Jahr unerwartet stark angestiegen. Es seien 360.000 Pflegebedürftige dazugekommen, gerechnet habe das Ministerium mit einem Plus von 50.000. „Woran das liegt, verstehen wir noch nicht genau“, bekannte der SPD-Minister. Über die Folgen für die gesetzliche Pflegeversicherung und ihre Finanzierung wird bereits heftig gestritten. Experten fordern, das Reformtempo deutlich zu erhöhen.
Jessica und Christian Rietz mussten zu „Profis“ im Umgang mit Behinderungen werden. Denn drei der vier Kinder des Ehepaares sind aufgrund eines seltenen Gendefekts behindert. Zu ihrem Glück müssen die beiden nicht allein mit den Alltagshürden und ihren Frustrationserlebnissen zurechtkommen. Ihnen hilft die vor zehn Jahren gegründete Elternberatungsstelle „Menschenskind“ im Annastift des hannoverschen Krankenhauskonzerns Diakovere. Die Beratungsstelle schließe eine „Lücke im Unterstützungssystem“, sagt die Sozialpädagogin Katrin Sommerfeld.
Überschuldete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen eine vom Arbeitgeber freiwillig gezahlte Inflationsausgleichsprämie zur Schuldentilgung verwenden. Diese ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Teil des „pfändbaren, wiederkehrend zahlbaren Arbeitseinkommens“. Schuldner dürften das Einkommen aber bis zur gesetzlichen Pfändungsfreigrenze behalten.
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Ihr Markus Jantzer