der überraschende Bahnstreik führte zum früheren Ende der EKD-Synode in Ulm. Das hat zur Folge, dass einige aufgeschobene Beschlüsse nun zeitnah in digitaler Beratung getroffen werden müssen - etwa zur angekündigten Reform des kirchlichen Arbeitsrechtes. Zudem befassten sich die Synodalen mit den Themen Entschädigung von Missbrauchsopfern und der Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs. Klare Worte fand die Synode auch zu den verschärften Konflikten in der deutschen Asylpolitik.
Man könnte es als Sturm im Wasserglas abtun, doch die mediale Erregung war deutlich zu spüren: CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hat sich dafür ausgesprochen, das gerade erst eingeführte Bürgergeld für Langzeitarbeitslose wieder abzuschaffen. Zudem plädierte er dafür, Empfänger staatlicher Hilfe, die arbeitsfähig sind und nach sechs Monaten keine Beschäftigung haben, zur Arbeit zu verpflichten. Sozialverbände und Gewerkschaften widersprachen vehement.
Der Jurist Daniel Thym sieht die Auslagerung von Asylverfahren in Migrationszentren jenseits der EU-Grenzen kritisch. „Das Grundrecht auf Asyl und die Genfer Flüchtlingskonvention geben einen Schutzanspruch bei Verfolgung, sagen jedoch nicht, wo dieser Schutz gewährleistet sein muss.“ Daraus folge, dass externe Asylverfahren rechtlich möglich seien, so der Professer für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der Universität Konstanz im Interview mit epd sozial. Aber sie seien „notorisch schwierig umzusetzen“.
Laut einer Diakonie-Umfrage unter 525 Trägern spitzt sich die Lage der Pflegedienste zu. Mehr als die Hälfte von ihnen sind im vergangenen Jahr in die roten Zahlen gerutscht. Acht Prozent gehen gar davon aus, in den nächsten beiden Jahren aufgeben zu müssen. Diakonievorstand Maria Loheide: „Wenn die wirtschaftliche Sicherung misslingt, bekommt Deutschland ein massives Problem bei der Versorgung der pflegebedürftigen Menschen.“
Behinderte Menschen können nicht zu Hause die Prüfung ihrer Erwerbsfähigkeit verlangen. Das hat das Landessozialgericht Stuttgart jetzt entschieden. Ihnen drohen massive Folgen, wenn sie die auswärtige Begutachtung ihres Gesundheitszustandes ohne ausreichenden Grund ablehnen. Dann kann ihnen die Rente wegen fehlender Mitwirkung versagt werden, befand das Gericht.
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