Ulm (epd). Die Entschädigungsverfahren für Betroffenen sexualisierter Gewalt in Kirche und Diakonie sollen vereinheitlicht werden. Bei der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) legte die entsprechende Arbeitsgruppe des Beteiligungsforums Sexualisierte Gewalt am 14. November in Ulm einen Vorschlag für die sogenannten Anerkennungsverfahren vor.
Die Anerkennung erlittenen Unrechts sei keine Frage, in der die oft zitierte evangelische Vielfalt gelebt werden könne, sagte dessen Sprecher auf Betroffenenseite, Detlev Zander.
Für die Betroffenen sei es wichtig, dass nun tatsächlich Einheitlichkeit zwischen den Landeskirchen und ebenso ein verbindlicher Einbezug der Landesverbände der Diakonie gelinge. Die bisherigen Fallzahlen sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche zeigen, dass ein großer Teil der Betroffenen in Einrichtungen der Diakonie zum Opfer geworden ist. Laut dem Bericht der Arbeitsgruppe gibt es trotz einer Musterordnung immer noch Unterschiede zwischen den einzelnen Verfahren der Landeskirchen.
Die Gruppe plädiert nun für eine EKD-weite Norm und fordert Anerkennungskommissionen, die mehrheitlich mit kirchenexternem Personal besetzt sind. Zur Höhe möglicher Entschädigungszahlungen äußerte sich die Arbeitsgruppe nicht. Dazu stünden noch weitere Diskussionen an, heißt es dazu im Bericht.
Die pfälzische Kirchenpräsidentin Dorothee Wüst erläuterte, nach den finalen Diskussionen im Beteiligungsforum müsse der Vorschlag in den Landeskirchen beraten und beschlossen werden. Wie schnell es zu einheitlichen Verfahren kommen kann, ist also noch offen.