Frankfurt a.M. (epd). Der Berliner Juraprofessor Christian Waldhoff stellt den Angebotscharakter des Religionsverfassungsrechts im Grundgesetz heraus. Als Beispiel könne man an eine künftige mitgliedschaftliche Strukturierung des Islams in Deutschland denken, heißt es in einem Gastbeitrag Waldhoffs für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (16. Januar). Der Staat zwinge nicht zur Kooperation, sondern biete diese unter bestimmten Voraussetzungen an „und gewährt dann zahlreiche Vergünstigungen - nicht nur im Steuerrecht“.
Eine mitgliedschaftliche Strukturierung des Islams sei die Voraussetzung dafür, um islamischen Organisationen, „die derzeit zumeist als Vereine organisiert sind, in stärkerem Ausmaß den Körperschaftsstatus zu verleihen“, argumentiert Waldhoff weiter. Damit könne eine Gleichbehandlung nicht nur mit den christlichen Großkirchen erzielt werden, sondern auch mit vielen kleineren Religionsgesellschaften wie je nach Bundesland den Aleviten oder den Zeugen Jehovas.
Waldhoff betonte zudem die Autonomie der Kirchen und die religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates: „Heute sollte klar sein, dass in einem freiheitlichen Rechtsstaat eine staatliche 'Aufsicht' - gleich welcher Art - über Kirchen und Religionsgemeinschaften nicht denkbar ist.“ Bei solchen Forderungen würden sich nämlich in unterschiedlicher Art und Weise Wünsche verbinden, sich „seine“ Religion oder Konfession zu formen, fügte Waldhoff hinzu, der Öffentliches Recht und Finanzrecht an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin lehrt.