Münster (epd). Der mehrjährige Rechtsstreit um das Trianel-Steinkohlekraftwerk in Lünen ist beendet. Nach zwei Verhandlungstagen hätten die Beteiligten das Verfahren für erledigt erklärt, teilte das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster am 20. Januar mit (Az.: 8 D 99/13.AK). Der NRW-Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatte gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das Kraftwerk geklagt, weil der Meiler nach Ansicht der Umweltorganisation zu viele Schadstoffe ausstößt.

Drei Tage vor Beginn der mündlichen Verhandlung, am 13. Januar, hatte die Bezirksregierung Arnsberg als Genehmigungsbehörde den zulässigen Emissionswert für Ammoniak von 4,8 Milligramm pro Kubikmeter Luft auf 1 Milligramm reduziert, wie das Gericht mitteilte. Trianel habe zudem nachgewiesen, dass dieser neue Emissionswert bereits seit Aufnahme des Regelbetriebs im Dezember 2013 eingehalten worden sei.

BUND: Ende der Kohleverstromung absehbar

Der wichtigste Ansatzpunkt der Klage sei damit erledigt gewesen, erklärte der BUND. „Auch wenn wir das Kraftwerk letztlich nicht stoppen konnten, haben wir gegen den jahrelangen Widerstand der Landesbehörden viel für die Umwelt erreicht“, sagte der stellvertretende Landesvorsitzende Thomas Krämerkämper am 21. Januar in Düsseldorf. Im Laufe des Verfahrens habe der BUND insgesamt eine drastische Senkung des genehmigten Schadstoffausstoßes des Kraftwerkes durchgesetzt: beim Ammoniak um 90 Prozent, bei Schwefeldioxid und Stickoxiden um rund 60 Prozent sowie beim Quecksilber um fast 70 Prozent. Deshalb habe man sich entschieden, das Verfahren zu beenden, erklärte Krämerkämper. „Zudem ist das Ende der Kohleverstromung absehbar.“

In einem ersten Urteil im Jahr 2011 hatte das Oberverwaltungsgericht der Klage des BUND gegen einen früheren Vorbescheid aus dem Jahr 2008 stattgegeben. Aufgrund nachgereichter Unterlagen des Kraftwerksbetreibers erteilte die Bezirksregierung Arnsberg im November 2013 neue Genehmigungen. Diese hatte das Oberverwaltungsgericht im Jahr 2016 als rechtmäßig angesehen und die neuerliche Klage des BUND abgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht hob dieses Urteil 2019 auf und verwies das Verfahren an das Oberverwaltungsgericht zurück. Die Betreiberfirma reichte daraufhin nochmals nachgebesserte Unterlagen ein, die der BUND als unzureichend ansah.

Nach Hinzuziehung von Sachverständigen und Gutachtern habe das Gericht darauf hingewiesen, dass die Erfolgsaussichten der Klage eher gering seien, hieß es. Daraufhin habe Trianel sich bereit erklärt, im Interesse einer Beendigung des seit 2008 dauernden Rechtsstreits sämtliche Kosten des Verfahrens zu übernehmen. In der Folge hätten die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, damit werde das Verfahren eingestellt.