Hannover/Köln (epd). Polizei und Staatsanwaltschaften haben in mehreren Bundesländern insgesamt mehr als 140 Ermittlungsverfahren wegen der Befürwortung des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine eingeleitet. In der Mehrheit der Fälle geht es um die Verwendung des „Z“-Symbols, mit dem die russische Armee in der Ukraine unter anderem ihre Panzer und Fahrzeuge kennzeichnet, wie das „RedaktionsNetzwerks Deutschland“ (18. April) berichtet.

Allein in Sachsen-Anhalt seien seit dem Beginn der russischen Invasion mindestens 19 Verstöße gegen Paragraf 140 des Strafgesetzbuchs erfasst, der das Belohnen und Billigen von Straftaten unter Strafe stellt. In 17 dieser Fälle ging es nach Angaben des Landesinnenministeriums um die Verwendung des „Z“-Symbols. Das „RedaktionsNetzwerks“ hatte dazu die Innen- und Justizministerien und Landeskriminalämtern der Bundesländer befragt.

Auch im Stadtstaat Hamburg seien bereits mindestens 17 Verfahren wegen der Billigung des Angriffskriegs eingeleitet worden. In 16 davon gehe es um die Verwendung des „Z“-Symbols. In Nordrhein-Westfalen sind 37 Ermittlungsverfahren dazu bekannt, davon 22 wegen des „Z“-Symbols. Darüber hinaus seien dort mehr als hundert Sachbeschädigungen in Zusammenhang mit dem Krieg festgestellt worden. Auch dabei habe das „Z“ in vielen Fällen eine Rolle gespielt.

Die Verwendung des Symbols wird in mehreren Bundesländern als rechtswidrige Unterstützung des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gewertet. Jedoch werden nicht in allen Ländern solche Ermittlungsverfahren von den Behörden gesondert erfasst.