Berlin (epd). Um die zur Aufklärung der Affäre um die ehemalige RBB-Intendantin Patricia Schlesinger beauftragte Anwaltskanzlei Lutz/Abel gibt es neuen Streit. Nach einem Bericht von RBB24-Recherche vom 24. Februar wollen die Anwälte, anders als vom Rundfunkrat des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) gefordert, dem Aufsichtsgremium auf seiner Sitzung am 28. Februar keinen Zwischenbericht zur Compliance-Untersuchung vorlegen.

Die Kanzlei habe der Gremiengeschäftsstelle des RBB mitgeteilt, dass sie „in Abstimmung“ mit den Auftraggebern „in der Sitzung weder einen schriftlichen Bericht noch Auskunft zu weiteren inhaltlichen Prüfungsergebnissen erteilen können.“ Auftraggeber der Kanzlei sind die Compliance-Beauftragte des Senders und die Vorsitzende des RBB-Verwaltungsrats.

Die Stellungnahme der Kanzlei habe im Rundfunkrat Empörung ausgelöst, hieß es. Das Gremium hatte in seiner Sitzung Ende Januar beschlossen, dass die Anwälte in der Sitzung am 28. Februar einen Fortschrittsbericht über die bisherigen Compliance-Untersuchungen abgeben sollen. Mit der Einladung der Kanzlei wurde die RBB-Compliance-Beauftragte beauftragt. Diese sei aber nicht erfolgt, hieß es.

Der Rundfunkratsvorsitzende Ralf Roggenbuck erklärte demnach, das Gremium erwarte, dass entgegen der Ankündigung am Dienstag ein Fortschrittsbericht vorgelegt wird. Seit Mitte Juli 2022 soll die Kanzlei Lutz/Abel Missstände und fehlerhafte Strukturen im RBB prüfen. Im Januar war bekannt geworden, dass sie dem RBB dafür bis Ende November über 1,4 Millionen Euro in Rechnung gestellt hat. Das hatte im Sender vielfach heftige Kritik ausgelöst.