Bonn (epd). Die Begleitung von assistiertem Suizid am Lebensende ist nach den Worten des rheinischen Präses Thorsten Latzel keine Aufgabe evangelischer Einrichtungen. Für diesen Fall müssten Gesellschaft und Staat Möglichkeiten der Beratung und Assistenz schaffen, sagte Latzel am 2. Februar in einer Online-Veranstaltung der Evangelischen Akademie im Rheinland. „Da sollte nicht der Erwartungsdruck des Staates an uns sein, dass wir das als Service-Angebot haben.“
Diakonie-Präsident Ulrich Lilie trat hingegen bei der gleichen Veranstaltung dafür ein, Verfahren zu etablieren, um sterbenskranke Menschen mit Suizid-Wunsch begleiten zu können. Es brauche ein professionelles Vorgehen mit kompetenten Beratungsteams, um den wahren Wunsch eines Menschen herauszufinden, sagte Lilie. „Das halte ich für eine Aufgabe von Kirche und Diakonie.“
„Tragen nicht aktiv dazu bei“
Hintergrund der Debatte über den assistierten Suizid ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das im Februar 2020 das Verbot der „geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ aufgehoben hatte. Die Karlsruher Richter begründeten die Entscheidung mit dem Selbstbestimmungsrecht. Das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben schließt demnach auch eine mögliche Hilfe Dritter ein. Der Paragraf 217 des Strafgesetzbuchs muss nun neu gefasst werden.
„Wir stehen für den Schutz und die Begleitung menschlichen Lebens bis zum Ende“, betonte Latzel. In Grenzfällen müsse zwar respektiert werden, wenn Menschen sich für die Beendigung ihres Lebens entschieden. Sie müssten diakonische Einrichtungen deshalb auch nicht verlassen. „Wir respektieren den Wunsch, aber wir tragen nicht aktiv dazu bei“, betonte Latzel.
Auch für die Diakonie habe der Lebensschutz Vorrang, stellte Lilie klar. Dazu müsse es einen flächendeckenden Ausbau der Suizidprävention geben. Dennoch werde es immer einzelne Menschen geben, die sich trotz guter palliativer Versorgung am Lebensende für einen Suizid entschieden.