Berlin (epd). Die Landesmedienanstalten haben die Verbreitung des Fernsehprogramms RT DE in Deutschland untersagt. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht begründete die Entscheidung nach Angaben der Medienanstalten vom 2. Februar damit, dass keine dafür erforderliche medienrechtliche Zulassung vorliege.

Das Programm RT DE sei ein zulassungspflichtiges Rundfunkprogramm, für das gemäß Medienstaatsvertrag eine Zulassung weder erteilt noch beantragt wurde, erklärten die Landesmedienanstalten in Berlin. Die Veranstaltung und Verbreitung des TV-Programms über Live-Stream im Internet, über die Mobile- und Smart-TV-App „RT News“ und über den Satelliten sei daher einzustellen. Die Veranstalterin von RT DE könne sich auf keine andere europarechtlich legitime Erlaubnis berufen.

Die RT DE Productions GmbH mit Sitz in Berlin veranstaltet laut Medienanstalten seit Dezember 2021 das Fernsehprogramm RT DE in eigener inhaltlicher Verantwortung. Das deutschsprachige, journalistisch-redaktionell gestaltete Programm richtet sich mit den Themenschwerpunkten Nachrichten, Dokumentation und Unterhaltung an ein deutsches Fernsehpublikum.

Am 17. Dezember 2021 leitete die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) als örtlich zuständige Medienaufsicht ein medienrechtliches Verfahren ein, in dem die RT DE Productions als verantwortliches Unternehmen um Stellungnahme gebeten wurde. Da es sich um ein bundesweit verbreitetes Rundfunkprogramm handele, obliege die Entscheidung der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten, hieß es.