Köln/Berlin (epd). Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) hat die Deutsche Muslimische Gemeinschaft (DMG) ausgeschlossen. Bei der digitalen Vertreterversammlung erreichte der Antrag über den Ausschluss die erforderliche Zweidrittelmehrheit, wie der Zentralrat am 31. Januar in Köln mitteilte. Die Mitgliedschaft der Deutschen Muslimischen Gemeinschaft ruhte bereits seit Dezember 2019.

Der Verfassungsschutzbericht des Bundesinnenministeriums für das Jahr 2018 hatte die Deutsche Muslimische Gemeinschaft als eine der Muslimbruderschaft nahe stehende Organisation eingestuft, die eine langfristige Änderung der Gesellschaft verfolge. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hatte bereits im Jahr 2015 geschrieben, dass aufgrund personeller und inhaltlicher Verbindungen viele Beobachter den Verband als deutschen Ableger der ägyptischen Muslimbruderschaft sehen, also einer islamistischen Bewegung, die auch in Europa aktiv ist. Die Muslimbruderschaft gilt als Organisation, die einen islamischen Gottesstaat auf der Grundlage der Scharia anstrebt.

Unter ihrem damaligen Namen „Islamische Gemeinschaft Deutschland“ (IGD) war die Deutsche Muslimische Gemeinschaft (DMG) Gründungsmitglied des ZMD und über diesen auch an den Koordinationsrat der Muslime angegliedert. Der Namenswechsel war 2018 erfolgt.