Die acht Mitglieder der rechtsextremen Terrorgruppe "Revolution Chemnitz" sind zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und drei Monaten und fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Dresden sah es am 24. März als erwiesen an, dass die Männer zwischen 22 und 32 Jahren einer terroristischen Vereinigung als Mitglied angehört hatten. Der Rädelsführer Christian K. wurde zu fünf Jahren und sechs Monaten Freiheitsentzug wegen Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt - wie von der Bundesanwaltschaft gefordert. (AZ: 4 St 3/19)

Die Gruppe sei ein "organisierter Zusammenschluss zur Erreichung eines gemeinsamen Ziels, bei dem die Tötung von Menschen am Ende stehen kann", sagte der Vorsitzende Richter, Hans Schlüter-Staats, in der fast zweistündigen Begründung des Urteils. Wer die Beschaffung von Waffen plane, der nehme Mord und Totschlag in Kauf.

"Systemwechsel" geplant

Die Chats der Gruppe müssten ernstgenommen werden und seien nicht nur "Hirngespinste". Allerdings habe sich die Gruppe in einem Frühstadion befunden, noch ohne konkrete Pläne. Auch seien noch keine Waffen besorgt worden.

Es sei offensichtlich, dass der Rädelsführer Christian K. es ernst meinte, sagte Schlüter-Staats. Zwar seien seine Vorstellungen noch diffus gewesen, aber es war klar, dass sich die Gruppe in Konspiration bewegt - an den fünf Tagen, in denen der Chat existierte. Geplant war demnach ein "Systemwechsel". Laut Anklage plante die Gruppe am 3. Oktober 2018 einen Umsturz sowie Angriffe auf Andersdenkende.

"Diese Terrorgruppen sind getrieben von Menschenhass und der Verachtung der Demokratie", erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) in Reaktion auf das Urteil. "Höchste Wachsamkeit sowie frühestmögliches Eingreifen" blieben daher entscheidend.

Mit den Strafmaßen blieb das Dresdner Oberlandesgericht außer beim Rädelsführer hinter den Anträgen der Bundesanwaltschaft zurück. Diese hatte für Freiheitsstrafen zwischen drei Jahren sowie fünfeinhalb Jahren plädiert und alle Mitglieder auch als Gründer eingestuft. Dem folgte das Gericht nicht. Die Angeklagten seien zwar Gründungsmitglieder, aber keine Gründer der Vereinigung - ausgenommen Christian K. Fünf der Angeklagten mussten sich für schweren Landfriedensbruch verantworten, einer wegen gefährlicher Körperverletzung.

Drei Haftbefehle ausgesetzt

Die Bundesanwaltschaft zeigte sich mit dem Urteil zufrieden. Im Wesentlichen sei das Gericht ihren Anträgen gefolgt, sagte der Vertreter der Bundesanwaltschaft, Kai Lohse. Die Verteidigung hat die Möglichkeit, binnen einer Woche Revision gegen das Urteil einzulegen. Laut Gerichtssprecherin Gesine Tews wurden für drei der Angeklagten die Haftbefehle vorübergehend ausgesetzt - und zwar bis das Urteil rechtskräftig ist.

Die Verteidiger hatten für deutlich mildere Strafen plädiert. Kritisch bewerten sie in ihren Plädoyers eine Verurteilung wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung allein auf Basis von Protokollen einer Chatgruppe. Damit würde Neuland betreten.

Die Verhandlung war trotz Corona-Krise fortgesetzt und zum Abschluss gebracht worden, da der Prozess bei einer Unterbrechung von mehr als zehn Tagen hätte neu aufgerollt werden müssen. Das Verfahren hatte am 30. September 2019 begonnen.