Lüdenscheid (epd). Das Presbyterium der evangelischen Kirchengemeinde Brügge in Lüdenscheid geht nach den im vergangenen Jahr bekanntgewordenen Missbrauchsvorwürfen von weiteren Verantwortlichen aus. Die Arbeit des Interventionsteams habe deutlich gemacht, dass es zwar nur einen Beschuldigten gegeben habe, der sich der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung schuldig gemacht habe, erklärte das Presbyterium in einer Gemeindeversammlung am 21. April laut einer Mitteilung des Kirchenkreises Lüdenscheid-Plettenberg. "Es gab aber weitere Verantwortliche, die nach derzeitigen Erkenntnissen eine Pflichtverletzung begangen haben", hieß es.
Im Sommer des vergangenen Jahres wurden Anschuldigungen des Missbrauchs gegen einen ehrenamtlichen Mitarbeiter öffentlich, der in einer Jugendgruppe der evangelischen Kirchengemeinde Brügge und zuvor im CVJM Lüdenscheid-West tätig war. Der angeschuldigte Mann beging Suizid. Zuvor war der Mann von allen ehrenamtlichen Tätigkeiten entbunden und ihm ein Hausverbot erteilt worden. Bislang haben sich nach Angaben der Gemeinde mehr als 20 Männer gemeldet, die Beschuldungen gegen den ehrenamtlichen Mitarbeiter erhoben haben.
Disziplinarverfahren gegen Pfarrer eröffnet
Die gewonnenen Indizien und Beweise des Interventionsteams seien zusammengestellt und an die beschlussfassenden Gremien weitergereicht worden, erklärte das Presbyterium. Die vorgelegten Ergebnisse seien bewertet worden. Zudem habe es Beschlüsse mit Konsequenzen für Menschen geben, die einer Pflichtverletzung beschuldigt würden. Auf der Ebene der Landeskirche seien Disziplinarverfahren gegen Pfarrer eröffnet worden.
Die Opfer hätten ein Recht auf Aufklärung, damit das Geschehene aufgearbeitet werden könne, erklärte das Presbyterium. Die Betroffenen hätten auch Namen von möglichen Mitwissenden genannt. Nun müssten hierzu Schuld, Versäumnisse oder Pflichtverletzungen festgestellt werden. Das würden in diesem Fall kirchliche Gerichte tun. Für die staatlichen Behörden gelte mit dem Suizid des Beschuldigten, dass es keinen Täter mehr gebe. Damit seien Ermittlungen und Aufklärung von staatlicher Seite beendet worden.
Die Kirche wolle jedoch weiter Aufklärung und Aufarbeitung, bekräftigte das Presbyterium. Klar sei, dass eine Wiedergutmachung der schrecklichen Vorkommnisse unmöglich sei. Aber es gebe das Recht, die sexuelle Gewalt, die Menschen erfahren haben, aufzuklären und aufzuarbeiten. Wann diese Aufklärungsarbeit beendet sein werde, sei derzeit noch nicht absehbar. Alle Betroffenen hätten die Möglichkeit, sich bei der Landeskirchlichen Beauftragten für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung, Kirchenrätin Daniela Fricke, zu melden. Das Leitungsgremium der Gemeinde hatte im Februar eine Mitschuld eingeräumt und die Betroffenen um Verzeihung gebeten.