Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich mit den Städten auf eine neue Kostenverteilung bei der Unterbringung von Flüchtlingen geeinigt. Auch bei der Kostenerstattung für Geduldete wolle das Land sich deutlich stärker als in der Vergangenheit an den Kosten für die Kommunen beteiligen, teilte Flüchtlings- und Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) am 21. Dezember in Düsseldorf mit. Mit den kommunalen Spitzenverbänden sei im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen zur Migrationspolitik und der Neuregelung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) vor allem die Pauschale des Landes für die Unterbringungskosten der Flüchtlinge angehoben worden.

Auf der Grundlage eines Gutachtens wird die Pauschale der Unterbringungskosten von Flüchtlingen von derzeit 10.392 auf 10.500 Euro für kreisangehörige Gemeinden und auf 13.500 Euro für kreisfreie Städte angehoben, wie Minister Stamp erläuterte. Zudem erhalten Kommunen für künftig Geduldete, also Ausreisepflichtige, die aber etwa aus Krankheitsgründen nicht abgeschoben werden können, eine Einmalpauschale von 12.000 Euro. Diese Pauschale entspreche einer Verlängerung des Zahlungszeitraums von derzeit maximal drei auf 14 Monate nach Eintritt der Ausreisepflicht, erklärte der Minister.

Zahl der "Bestandsgeduldeten" soll erheblich reduziert werden

Land und Kommunen vereinbarten zudem, dass die Zahl der sogenannten Bestandsgeduldeten erheblich reduziert werden soll. Dabei wolle das Land die Kommunen bei der Rückführung noch intensiver unterstützen, hieß es. Zugleich würden die kommunalen Ausländerbehörden die Möglichkeiten, gut integrierten Geduldeten ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu erteilen, "konsequent prüfen und die vorhandenen Spielräume ausschöpfen".

Das Land unterstützt die Kommunen zur Finanzierung der Bestandsgeduldeten mit jeweils 175 Millionen Euro in den kommenden zwei Jahren. Anfang 2023 erfolge dann eine Neubewertung der Situation, hieß es. Bereits jetzt aber sage das Land den Kommunen für die Jahre 2023 und 2024 eine Unterstützung von jeweils 100 Millionen Euro zu.

Der Vorsitzende des Städtetags NRW, der Bielefelder Oberbürgermeister Pit Clausen (SPD), begrüßte, dass sich das Land auf die Kommunen zubewegt habe. Die Kommunen seien zudem froh, nach langen Verhandlungen endlich eine Neuregelung erreicht zu haben. Doch einige wichtige Forderungen der Städte würden nicht erfüllt, kritisierte Clausen. Das Land stelle zwar, auch unter Berücksichtigung der Belastungen aus den vergangenen Jahren, ab kommendem Jahr bis 2024 insgesamt 550 Millionen Euro für langjährig Geduldete zur Verfügung, bilanzierte der Städtetags-Vorsitzende. Doch selbst mit diesem Betrag würden die finanziellen Lasten nicht vollständig ausgeglichen.

Einmalige Pauschale von 12.000 Euro

Positiv bewertet der kommunale Spitzenverband die neue einmalige Pauschale von 12.000 Euro vom Land für neu hinzukommende geduldete Flüchtlinge. Diese neue Pauschale habe einen deutlich längeren Versorgungszeitraum der Geduldeten ab der Ausreisepflicht im Blick als die bislang berücksichtigten drei Monate. Als bedauerlich hingegen bewertet der Städtetag NRW, dass die Landesregierung lediglich bei zwei Pauschalen bei der Wohnkostenunterbringung für Flüchtlinge geblieben sei. Dabei habe von den kommunalen Spitzenverbänden ein Alternativkonzept vorgelegen, das bei den Wohnkosten "feiner zwischen den Kommunen differenziert" und die tatsächliche Belastung der Städte besser hätte abbilden können.

Die Städte bekräftigten ihre Forderung, dass das Land künftig Rückführungen in andere EU-Länder beziehungsweise Abschiebungen in Herkunftsländer zentral organisieren solle. "Nur wenn das Land da deutlich mehr Verantwortung übernimmt, kann der einheitliche und effektive Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen sichergestellt werden", erklärte Clausen. Nur dann könnten die Rückführungszahlen entscheidend gesteigert werden.

Bis zum 30. Juni bezifferte das Integrationsministerium die Rückführungen und Abschiebungen seit Jahresbeginn auf 1.315. Betroffene Hauptherkunftsländer waren vor allem Albanien, Serbien, Georgien und Marokko. Die Zahl der Ausreisepflichtigen belief sich Ende Juni in NRW auf insgesamt 73.923, davon besitzen 63.202 eine Duldung.