Essen (epd). Das sogenannte "Babyfernsehen" in der Schwangerschaft wird ab dem kommenden Jahr verboten. Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) teilte am 17. Dezember in Essen mit, damit sollten Embryos vor einer unnötigen, zu hohen Strahlendosis geschützt werden. Es handelt sich um Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft, die nicht medizinisch begründet sind und von den Krankenkassen auch nicht bezahlt werden. Das Verbot wird über eine neue Verordnung im Strahlenschutzgesetz umgesetzt, teilte der MDS mit.
Moderne Ultraschallverfahren liefern gestochen scharfe Bilder von ungeborenen Kindern im Mutterleib. In der Regel besteht keine medizinische Notwendigkeit für solche Untersuchungen. Bei den Eltern sind sie aber beliebt: Eine Untersuchung der Bertelsmann-Stiftung von 2016 zeigte, dass vier von fünf Frauen dieses Angebot einer sogenannten IGeL-Leistung annehmen - also einer Leistung, die sie individuell bezahlen müssen.
Die Schwangerenvorsorge ist in den deutschen Mutterschaftsrichtlinien geregelt. Neben anderen Leistungen bieten sie schwangeren Frauen drei Ultraschall-Termine an. Sollte dabei festgestellt werden, dass mit der Entwicklung des Embryos etwas nicht stimmt, übernehmen die Kassen weitere Untersuchungen.