NRW unterstützt Inklusionsbetriebe bei der Bewältigung der finanziellen Folgen der Corona-Pandemie. Rechtlich selbstständige Unternehmen, die in Folge der Pandemie unverschuldet in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, können Zuschüsse von bis zu 75.000 Euro erhalten, erklärte das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium am 17. August in Düsseldorf. Das neue Förderprogramm solle eine Lücke für Betriebe schließen, die bisher keine Soforthilfen des Bundes in Anspruch nehmen konnten.

Inklusionsbetriebe mit bis zu zehn Beschäftigte mit Behinderungen können pro Arbeitsplatz 5.000 Euro, maximal aber 30.000 Euro erhalten. Bei Inklusionsbetrieben bis zu 25 Beschäftigten sind es pro Arbeitsplatz 3.000 Euro und maximal 50.000 Euro. Inklusionsbetriebe mit mehr als 25 Beschäftigten können 2.000 Euro erhalten, die Maximalsumme liegt bei 75.000 Euro. Anträge können bei den Inklusionsämtern der Landschaftsverbände Rheinland (LVR) oder Westfalen-Lippe (LWL) gestellt werden. Der Förderzeitraum ist begrenzt auf die Zeit bis Dezember 2020.

"Inklusionsbetriebe bieten Menschen mit schweren Behinderungen einen Zugang zu einer Beschäftigung im allgemeinen Arbeitsmarkt", sagte Arbeits- und Sozialminister Karl Josef Laumann (CDU). Sie stellten damit einen wichtigen Teil der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen. "Wir dürfen daher nicht zulassen, dass die Betriebe aufgrund von Corona in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraden."