Karlsruhe, Berlin (epd). Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) will mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe erreichen, dass Menschen ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister selbst bestimmen können. Ziel der am 15. Juni eingereichten Klage vor dem höchsten deutschen Gericht ist es, dass ein unzutreffender Geschlechtseintrag auch ohne ärztliche oder psychologische Begutachtung gestrichen und der Eintrag offengelassen wird, teilte die Organisation mit Sitz in Berlin am 16. Juni mit. Die GFF unterstützt Kläger Lann Hornscheidt, der sich weder als weiblich noch als männlich identifiziert und den eigenen Geschlechtseintrag nachträglich streichen lassen will.
Zuvor hatte Hornscheidt bereits vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe geklagt und die Anerkennung einer "genderlosen Identität" verlangt. Dies hatte der BGH hatte am 22. April abgelehnt und entschieden, dass Änderungen des Geschlechtseintrags auf Interpersonen beschränkt sind. Andere Menschen verwies der BGH auf das Transsexuellengesetz. (AZ: XII ZB 383/19)
Dies verstößt nach Auffassung der Kläger gegen das Verbot der Geschlechterdiskriminierung. Maßgeblich für das Geschlecht einer Person sei nicht ihr Körper, sondern wie sie sich selbst versteht, heißt es vonseiten der GFF. Das Recht auf Anerkennung der eigenen Identität stehe jedem Menschen zu. Das sollten nicht Ärzte und Psychologen entscheiden dürfen, sondern die Betroffenen selbst.
Seit 2018 ermöglicht das Personenstandsrecht, dass Menschen ihren Geschlechtseintrag durch Erklärung beim Standesamt in "männlich", "weiblich" oder "divers" ändern oder ganz streichen lassen können. Es ist aber umstritten, wer dieses Verfahren nutzen darf und ob eine ärztliche Bescheinigung dafür notwendig ist.