Die Freie Wohlfahrtspflege NRW hält die neuen Auflagen für Pflegeheime und Einrichtungen der Behindertenhilfe in der Corona-Krise für nicht praktikabel. Die Auflagen sehen für Einrichtungen eine 14-tägige getrennte Unterbringung in drei Quarantänetrakten von Infizierten, Verdachtsfällen und übrigen Bewohnern vor, erklärte der Vorsitzende Frank Johannes Hensel am 7. April in Düsseldorf. Dies könne personell, räumlich und ausstattungstechnisch bei vielerorts mangelndem Schutzmaterial nicht zeitnah realisiert werden.

Die Freie Wohlfahrtspflege appellierte an Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU), die Verordnung dahingehend auszulegen, eine Isolierung im eigenen Einzelzimmer mit pro Schicht einzelnen zugewiesenen Personen für die Pflege und Betreuung zu ermöglichen. "Sonst sehen wir kaum Möglichkeiten, dem Sinn und den Verpflichtungen aus der Verordnung zur Neu- und Wiederaufnahme aus dem Krankenhaus entsprechen zu können", erklärte Hensel.

Begrüßenswert sei hingegen die vorgesehene priorisierte Testung auf Covid19 von Pflegebedürftigen vor einer Entlassung aus dem Krankenhaus oder vor einer Neuaufnahme in einer stationären Pflegeeinrichtung sowie die Testung des Pflegepersonals in Pflegeeinrichtungen, erklärte die Freie Wohlfahrtspflege.