Krankenhäuser und Altenpflegeeinrichtungen in Deutschland schränken wegen der drohenden Ausbreitung des Coronavirus ihre Besuchszeiten stark ein. In Nordrhein-Westfalen hat das Gesundheitsministerium eine Regelung erlassen, wonach jeder Bewohner eines Alten- und Pflegeheims pro Tag nur einen Besucher empfangen darf. Wie aus dem am Wochenende online gestellten Dokument hervorgeht, darf der Besuch maximal eine Stunde dauern und nur im Zimmer stattfinden, nicht in Gemeinschaftsräumen. Es gibt einige wenige Ausnahmen für nahestehende Personen, etwa zur Begleitung Sterbender.

Jeder Gast soll demnach registriert werden, um Infektionsketten nachweisen zu können. Auch in Krankenhäusern werden die Besuche aufs Notwendigste beschränkt, Kantinen und Cafeterien nur noch für das Personal zugänglich sein. Ähnliche Maßnahmen wurden bereits am Freitag in Bayern und Baden-Württemberg beschlossen.

Sie dienen dem Schutz alter Menschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Das Risiko an einer Covid-19 Erkrankung zu sterben, erhöht sich im Alter, besonders für 80-Jährige oder noch ältere Patienten beziehungsweise Menschen mit Vorerkrankungen.