Die Staatsleistungen an die Kirchen gehen auf die Enteignung und Säkularisierung kirchlicher Güter im Zuge der Reformation und vor allem durch den sogenannten Reichsdeputationshauptbeschluss von 1803 zurück. Damals verpflichteten sich die Landesherren, die Besoldung und Versorgung etlicher katholischer und evangelischer Würdenträger sicherzustellen.

Diese Verpflichtung gilt im Grundsatz bis heute. In Verträgen zwischen den Bundesländern auf der einen sowie den evangelischen Landeskirchen und katholischen Bistümern auf der anderen Seite ist festgehalten, in welcher Form die Entschädigungsleistungen heute erbracht werden.

Die Staatsleistungen summieren sich aktuell auf mehr als eine halbe Milliarde Euro pro Jahr. In einem Gesetzentwurf von FDP, Grünen und Linken mit einem Vorschlag zur Ablösung dieser Leistungen ist von derzeit 548 Millionen Euro die Rede. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und katholische Deutsche Bischofskonferenz haben nach eigenen Angaben keine aktuelle bundesweite Zahl. Die einzelnen Bundesländer leisten dabei Zahlungen in sehr unterschiedlicher Höhe: Im Saarland wurden für 2019 rund 680.000 Euro veranschlagt, in Bayern waren es 2018 rund 90 Millionen Euro.

Kirchensteuer wichtiger

Die Weimarer Nationalversammlung bemühte sich 1919 um eine finanzielle Entflechtung von Staat und Kirche. Die Weimarer Reichsverfassung sah in Artikel 138 Absatz 1 die Ablösung der Staatsleistungen vor. Möglich wäre dies etwa durch eine einmalige Entschädigung. Dieser Paragraf wurde ins Grundgesetz übernommen, konkret politisch angegangen wurde das Thema aber auch seit 1949 nicht.

Die Ablösung müsste zwischen Kirchen und Ländern verhandelt werden. Einhellige Auffassung unter Experten ist dabei, dass der Bund, der selbst finanziell nicht beteiligt ist, zunächst ein Gesetz mit den Grundsätzen für eine Ablösung verabschieden müsste.

Zu unterscheiden sind die Staatsleistungen in ihrem Entschädigungscharakter von anderen und durchaus wichtigeren Finanzierungsquellen der Kirchen. Aus der Kirchensteuer beispielsweise erhielt die katholische Kirche 2018 insgesamt 6,65 Milliarden Euro, die evangelische Kirche 5,79 Milliarden Euro.