Berlin (epd). Angesichts der hohen Strafforderung der türkischen Staatsanwaltschaft gegen den deutsch-türkischen Journalisten Deniz Yücel hat die Bundesregierung ihre Forderung nach einem zügigen und rechtstaatlichen Verfahren bekräftigt. Ein Sprecher des Auswärtigen Amts sagte am 14. Februar in Berlin, es gebe in der Türkei aber leider weiterhin Prozesse wie den gegen Yücel, "in denen die Substanz der Vorwürfe beziehungsweise die Verhältnismäßigkeit fraglich scheinen und das Verfahren sich sehr lang hinzieht".
Dies betreffe auch andere deutsche Staatsbürger. Außenminister Heiko Maas (SPD) dringe darauf, dass die Fälle alle gelöst würden, sagte der Sprecher. Solange dies nicht geschehe, sei dies etwas, was der Normalisierung des Verhältnisses zur Türkei entgegenstehe.
Vorwurf Terrorpropaganda
Im Prozess gegen Yücel in der Türkei hatte die Staatsanwaltschaft am 13. Februar 16 Jahre Haft gefordert. Die Ankläger werfen dem Journalisten "Propaganda für eine Terrororganisation" und "Aufstachelung des Volkes zu Hass und Feindseligkeit" vor. Die Staatsanwaltschaft forderte zudem eigene Ermittlungen gegen Yücel wegen "Beleidigung des Präsidenten".
Im Februar 2017 hatte ein Haftrichter Untersuchungshaft gegen Yücel angeordnet, der seit Mai 2015 als Türkei-Korrespondent für die "Welt" arbeitete. Der Journalist hatte sich in einigen seiner Artikel kritisch über den Kurdenkonflikt und den Putschversuch im Juli 2016 geäußert. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hatte Yücel in einer Rede als "PKK-Vertreter" und "deutschen Agenten" bezeichnet. Der Journalist saß gut ein Jahr im Gefängnis, davon rund zehn Monate in Isolationshaft. Im Februar 2018 wurde er freigelassen und kehrte nach Deutschland zurück. Ende Juni 2018 begann der Prozess in Istanbul in seiner Abwesenheit.