Zum Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar hat die Lebenshilfe NRW eine Aufarbeitung der Geschichte der "Euthanasie"-Morde des NS-Regimes an Menschen mit Behinderung gefordert. "75 Jahre nach dem Ende des NS-Regimes sind noch immer nicht alle Opfer der 'Euthanasie'-Morde bekannt", erklärte Bärbel Brüning, Landesgeschäftsführerin der Lebenshilfe NRW, in Hürth. Angehörige der Opfer hätten sich noch nach 1945 für ihre behinderten Familienmitglieder geschämt oder hätten Angst gehabt, ebenfalls diskriminiert zu werden.

Der Lebenshilfe-Landesvorsitzende Gerd Ascheid rief alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich gegen Diskriminierung und Ausgrenzung zu engagieren. Inklusion sei ein Menschenrecht. "Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verstehen", erklärte Ascheid. Bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sei noch viel zu tun.

Im Nationalsozialismus wurden Menschen mit psychischen Krankheiten und Behinderungen als "lebensunwert" stigmatisiert, zwangsweise unfruchtbar gemacht und ab 1940 systematisch ermordet. Insgesamt fielen etwa 200.000 kranke und behinderte Menschen den nationalsozialistischen "Euthanasie"-Maßnahmen zum Opfer.