Königswinter (epd). Die Verbraucherinitiative für Bestattungskultur Aeternitas fordert, dass künftig die Krankenkassen die Gebühren für Leichenschauen übernehmen. Angehörige könnten auf diese Weise von den Kosten entlastet werden, teilte Aeternitas am 2. Januar in Königswinter mit. Es sei angemessen, dass im Falle des Todes die Solidargemeinschaft der Versicherten für den Einzelnen aufkomme. Grund für die Forderung ist eine Erhöhung der Gebühren für Leichenschauen in der ärztlichen Gebührenordnung. Angehörige müssen seit Januar mit Kosten zwischen 103 und 265 Euro pro Leichenschau rechnen, statt bislang 76,56 Euro.
Reform der Gebührenordnung begrüßt
Die genaue Höhe der Kosten berechnet sich abhängig von Dauer, Umfang der Leistung, Todesumständen, Uhrzeit, Wochentag sowie der Entfernung der Arztpraxis zum Ort der Leichenschau. Aeternitas begrüße grundsätzlich die Reform der Gebührenordnung, da die bisherigen Gebührensätze nicht mehr angemessen schienen, heißt es in der Mitteilung. Die niedrigen Gebühren hätten in einigen Fällen dazu geführt, dass Ärzte falsch abrechneten und überhöhte Rechnungen für Leichenschauen schrieben. Doch auch nach der Reform blieben die Gebührensätze intransparent für die Angehörigen, kritisierte der Aeternitas-Rechtsreferent Torsten Schmitt.
Nicht im Sinne der Verbraucher sei außerdem, dass anders als bisher auch eine vorläufige Leichenschau zum Beispiel durch den Rettungsdienst abgerechnet werden könne. Da die eingehende Leichenschau dennoch erforderlich sei, kämen für Angehörige unter Umständen Beträge von mehr als 400 Euro zusammen.
Jeder Verstorbene muss in Deutschland einer eingehenden ärztlichen Leichenschau unterzogen werden, bevor er bestattet werden darf. Sie dient dazu, den Tod eines Menschen rechtssicher festzustellen und die Todesursache festzuhalten. Auch aus Gründen der öffentlichen Gesundheitsfürsorge (etwa bei der Seuchenbekämpfung) und zur möglichen Aufdeckung strafbarer Handlungen wird sie in Deutschland von Ärzten verpflichtend vorgenommen. Eine Leichenschau ist jedoch keine Obduktion.