Bonn (epd). Die Unesco hat den Karneval im belgischen Aalst von der Repräsentativen Liste des Immateriellen Kulturerbes gestrichen. Damit verurteile der Unesco-Ausschuss antisemitische Darstellungen beim Straßenkarneval in Belgien, erklärte die Deutsche Unesco-Kommission am 13. Dezember in Bonn. In den vergangenen Jahren hätten wiederholt Festwagen mit rassistischen und antisemitischen Darstellungen am Straßenkarneval in der belgischen Stadt teilgenommen. Der Unesco-Ausschuss strich nach eigenen Angaben erstmals eine Tradition von dieser Liste.
Vorgang bislang einmalig
Die Vorfälle in Aalst seien weder mit den Grundprinzipien des Übereinkommens zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes noch mit den in ihrer Charta niedergelegten Werten vereinbar, erklärte die Unesco. Die Weltkulturorganisation stehe zu ihren Grundprinzipien der Würde, Gleichheit und des gegenseitigen Respekts. Verurteilt würden hingegen alle Formen von Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit. Laut dem zweiten Artikel der Konvention würden für die Unesco-Listen nur Kulturformen infrage kommen, die den Anspruch gegenseitiger Achtung von Gruppen und Gemeinschaften anerkennen und mit den internationalen Menschenrechtsübereinkommen in Einklang stehen würden.
21 weitere Traditionen als Kulturerbe anerkannt
Der Unesco-Ausschuss nahm 21 weitere Formen von traditionellem Wissen und Können in die repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit auf. Dazu gehören das Spiel der irischen Harfe, das Kwagh-Hir-Theater aus Nigeria und die traditionelle Massagetechnik Nuad Thai aus Thailand.
Der Unesco-Ausschuss hat damit auf seiner Sitzung im kolumbianischen Bogotá insgesamt 35 Kulturformen auf die Liste des Immateriellen Kulturerbes gesetzt. Die Liste des dringend erhaltungsbedürftigen Immateriellen Kulturerbes verzeichnet fünf Neuaufnahmen, das Register guter Praxisbeispiele zum Erhalt Immateriellen Kulturerbes zwei - darunter die Erhaltung traditionellen Handwerks als Strategie der Friedenssicherung in Kolumbien.
Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Seit 2003 unterstützt die UN-Kultur- und Bildungsorganisation Unesco den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt dieser Kulturformen. Bis heute sind 178 Staaten dem Unesco-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Der Zwischenstaatliche Ausschuss setzt sich aus 24 Vertragsstaaten der Konvention zusammen. Er entscheidet jährlich über die Aufnahme neuer Kulturformen auf die Unesco-Listen.