Nach dem antisemitisch motivierten Anschlag in Halle hat sich die Bundesregierung auf ein Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus verständigt. Ein Kernstück ist die Verfolgung und Ahndung von im Internet verbreiteten Hass. Am 13. Dezember hat Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) ihren Referentenentwurf vorgestellt, der nun noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden muss. Fragen und Antworten zu den Plänen der Ministerin:

Wie soll dem Problem von Hass im Netz begegnet werden?

Lambrecht plant vor allem zwei Dinge: Sie will die Betreiber sozialer Netzwerke stärker in die Pflicht nehmen, um eine Verfolgung von Hass-Straftaten zu garantieren. Zudem plant sie Verschärfungen im Strafgesetzbuch. Sie sollen dafür Sorge tragen, dass Beleidigungen und Drohungen im Netz, die für viele sichtbar sind, schärfer geahndet werden. "Eine Beleidigung auf Twitter oder Facebook, die unzählige Nutzer sehen können, ist etwas anderes als eine Beleidigung in der Kneipe", heißt es in einem Papier des Ministeriums.

Was sollen Plattformen gegen Hass-Straftaten machen?

Geplant ist eine Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, das Betreiber sozialer Netzwerke bislang dazu verpflichtet, strafrechtlich relevante Inhalte zu löschen. Künftig müssen die Betreiber bestimmte von Nutzern gemeldete Postings sowie IP-Adresse und Port-Nummer auch dem Bundeskriminalamt (BKA) melden. Kommen die Plattformen ihrer Pflicht nicht nach, drohen Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro.

Welche Straftaten müssen gemeldet werden?

Die Meldepflicht umfasst Morddrohungen, Volksverhetzung, Gewaltdarstellungen, Verbreitung von Propaganda oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten, Bildung und Unterstützung terroristischer Vereinigungen, Verbreitung von Kinderpornografie sowie die Belohung und Billigung von Straftaten. Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdung fallen nicht unter die Meldepflicht, weil es sogenannte Antragsdelikte sind. Die Nutzer sollen also selbst entscheiden, ob sie Strafanzeige stellen. Plattformbetreiber müssen beim Melden solcher Taten die User aber künftig darauf hinweisen, dass sie Anzeige stellen können.

Welche Strafgesetze werden verschärft?

Lambrecht plant eine höhere Strafe für Beleidigungen im Netz. Wer andere öffentlich im Netz beleidigt, soll künftig mit bis zu zwei statt einem Jahr Gefängnis bestraft werden können. Geplant ist auch, dass künftig Drohungen mit Körperverletzungen gegen eine Person und ihr nahestende Personen strafbar sind. Das gilt derzeit nur für Drohungen mit einem Verbrechen, etwa Mord. Strafbar soll auch werden, wenn die Drohung mit Straftaten gebilligt wird, um ein Klima der Angst zu schaffen. Beispiel wäre die Aussage, jemand solle "an die Wand gestellt" werden. Die Billigung von Straftaten ist bislang nur dann strafbar, wenn die Tat schon begangen wurde. Strafbar ist die Billigung vor allem dann, wenn sie eine große öffentliche Wirkung erzielt. Das kann durch sogenannte Likes oder ein verbales Unterstreichen der Fall sein, hängt aber jeweils vom Einzelfall ab.