Das Bundespresseamt hat während des G20-Gipfels im Juli 2017 in Hamburg zwei Journalisten unrechtmäßig die Akkreditierung entzogen. Der Entzug sei rechtswidrig gewesen, heißt es in einem am 20. November gefällten Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin. Die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Widerruf hätten nicht vorgelegen. (VG 27 K 516.17, 519.17)

"Nachträglich eingetretene Tatsachen, die das Bundespresseamt berechtigten, die Akkreditierung nicht zu erlassen, seien in Bezug auf die Kläger nicht erkennbar", betonte das Gericht. Auch dass ein Widerruf zur Verhütung oder Beseitigung schwerer Nachteile für das Gemeinwohl hätte erfolgen dürfen, lasse sich nicht feststellen. Davon abgesehen sei die Widerrufsentscheidung auch nicht frei von Ermessensfehlern ergangen, insbesondere sei eine Abwägung der widerstreitenden Interessen im konkreten Einzelfall unterblieben, urteilten die Richter.

"Neubewertung der Sicherheitslage"

Den zwei Journalisten war die Presseakkreditierung entzogen worden. Zur Begründung hatte das Bundespresseamt den Angaben zufolge ausgeführt, dass die massiven Ausschreitungen während des Gipfels und neue nachrichtendienstliche Erkenntnisse zu vier anderen ebenfalls akkreditierten Journalisten eine Neubewertung der Sicherheitslage erforderlich gemacht hätten.

Während des Treffens der wichtigsten Industrie- und Schwellenländer Anfang Juli 2017 in Hamburg war es zu gewalttätigen Ausschreitungen gekommen. In der Folge hatten das Bundespresseamt und Bundeskriminalamt insgesamt 32 Journalisten die bereits genehmigten Akkreditierungen wieder entzogen.