Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat Empfehlungen für die Gestaltung von Kooperationsverträgen in der beruflichen Pflegeausbildung veröffentlicht. Für die konkrete Ausgestaltung der Zusammenarbeit seien in einem Fachworkshop verschiedene Formulierungshilfen erarbeitet worden, teilte das Institut am 2. Oktober in Bonn mit. Anhand eines "Baukasten-Prinzips" sollen damit individuelle Kooperationsverträge für die jeweiligen Vertragspartner erstellt werden können.

Mit den Empfehlungen sollen Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und Pflegeschulen bei den Veränderungen unterstützt werden, die 2020 durch die neue Pflegeausbildung entstehen. Kooperation verschiedener Träger spielen dabei eine wichtige Rolle. Um auch den theoretischen Unterricht gewährleisten zu können, müsse der Träger der praktischen Ausbildung beispielsweise eine Zusammenarbeit mit einer Pflegeschule vereinbaren.

Auszubildende müssen zudem Pflichteinsätze in der stationären Akutpflege, der stationären Langzeitpflege, der ambulanten Akut- und Langzeitpflege, der pädiatrischen und psychiatrischen Versorgung durchlaufen. Da die meisten Träger nicht all diese Bereiche anbieten, müssen sie sich um entsprechende Kooperationspartner bemühen, mit denen sie ebenfalls Verträge abschließen sollten. Dabei könnten die Partner auch wechselseitige Praxiseinsatzstellen für ihre Auszubildenden einrichten.

Das BIBB hält auch Kooperationen in einem Ausbildungsverbund für denkbar. Dabei könne ein Träger der praktischen Ausbildung mit mehreren weiteren Einrichtungen und einer oder mehreren Pflegeschulen zusammenarbeiten, um eine höhere Qualität der Ausbildung bei deutlich geringerem organisatorischem Aufwand zu erreichen. Dabei seien verschiedenste Konstellationen denkbar.

Die Empfehlungen wurden von Expertinnen und Experten verschiedener Institutionen zusammengestellt, etwa der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, der Gesundheitsministerkonferenz, der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband und der Diakonie.