Düsseldorf (epd). Facebook darf erst einmal weiter ohne Einschränkung die Daten seiner Nutzer sammeln und verarbeiten. Das soziale Netzwerk muss eine einschränkende Entscheidung des Bundeskartellamts zunächst nicht umsetzen, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf am 26. August in einem Beschluss zu einem Eilantrag von Facebook entschied. Die Wettbewerbsbehörde in Bonn hatte im Februar dem US-Unternehmen Beschränkungen auferlegt, nach denen Facebook nicht mehr ohne Einwilligung der Nutzer Daten sammeln durfte. Jetzt beschloss das Gericht, diese Anordnung aufzuschieben, bis es über den Rechtsstreit zwischen Facebook und dem Bundeskartellamt endgültig entschieden hat (AZ: VI-Kart 1/19 (V)).
Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts bezweifelt die Rechtmäßigkeit der kartellbehördlichen Anordnung, wie es hieß. Selbst wenn die beanstandete Datenverarbeitung gegen Datenschutzbestimmungen verstoße, liege darin nicht zugleich ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Das Bundeskartellamt müsse die Freiheit des Wettbewerbs schützen, erläuterte ein Gerichtssprecher. Damit sei die Behörde für wettbewerbsschädigendes Verhalten zuständig - nicht aber für Fragen des Datenschutzes.
OLG Düsseldorf entscheidet
Das Bundeskartellamt hatte Facebook vorgeschrieben, dass die Nutzer des sozialen Netzwerks der Zuordnung ihrer Daten von anderen Onlineseiten zu ihrem Facebook-Konto künftig ausdrücklich zustimmen müssen. Betroffen sein sollten sowohl zum Facebook-Konzern gehörende Dienste wie der Messengerdienst Whatsapp und das soziale Netzwerk Instagram als auch Daten von Drittseiten anderer Unternehmen.
Facebook hatte schon im Februar argumentiert, dass für die datenschutzrechtlichen Bedenken des Bundeskartellamts die Datenschutzbehörden und nicht die Wettbewerbsbehörden zuständig seien. Dem folgten die Richter in ihrer Entscheidung und schoben die Anordnung des Bundeskartellamts erst einmal auf. Gegen die Aufschiebung kann das Bundeskartellamt noch Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Endgültig geklärt wird der Streit zwischen Facebook und der Wettbewerbsbehörde in einem Verfahren am Oberlandesgericht Düsseldorf, für das noch kein Verhandlungstermin bestimmt ist.