Berlin, Büren (epd). Die Verschärfungen zur Ausreise oder Abschiebung von abgelehnten Flüchtlingen sind am 21. August in Kraft getreten. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) erklärte in Berlin, einer Pflicht zur Ausreise müsse auch die tatsächliche Ausreise folgen: "Mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz setzen wir dies konsequent um", erklärte Seehofer.
Das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht war Anfang Juni im Rahmen eines Pakets von Gesetzen zur Migration im Bundestag verabschiedet worden. Es gibt den Behörden und der Polizei mehr Möglichkeiten, Rückführungen und Abschiebungen durchzusetzen. Da diese häufig an fehlenden Papieren scheitern, müssen Asylbewerber künftig bei der Klärung ihrer Identität mitwirken. Tun sie das nicht, erhalten sie nur noch eine "Duldung für Personen mit ungeklärter Identität", die mit Nachteilen verbunden ist wie einem Arbeitsverbot und Leistungskürzungen.
Die Unterbringung von Flüchtlingen in zentralen Aufnahmestellen, den sogenannten Ankerzentren, wird auf 18 Monate verlängert, und die Ausweisung von Straftätern erleichtert. Außerdem werden die Gründe für eine Abschiebehaft ausgeweitet. Weil es nach Ansicht der Koalition zu wenige Haftplätze gibt, dürfen Abschiebe-Gefangene in den kommenden drei Jahren auch in normalen Gefängnissen untergebracht werden.
Der Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren befürchtet mehr Inhaftierungen von Flüchtlingen. Das Gesetz erweitere die Haftgründe so umfangreich, dass praktisch jeder Geflüchtete inhaftiert werden könne, kritisierte der Sprecher des Vereins, Frank Gockel in Detmold. Die Haftbedingungen, die sich bisher schon verschlechtert hätten, würden zunehmend dem Prinzip Sicherheit und Ordnung unterliegen. "Betreuung, Fürsorge und Beratung treten mehr und mehr in den Hintergrund", monierte der Verein.