Die Bundesregierung will einen Mindestlohn für Auszubildende auf den Weg bringen. Vom Jahr 2020 an sollen sie im ersten Ausbildungsjahr eine Mindestvergütung von 515 Euro pro Monat erhalten, wie das Bundesbildungsministerium am 13. Mai in Berlin bestätigte. Zuerst hatten die Zeitungen der Essener Funke Mediengruppe (13. Mai) darüber berichtet.

In den Folgejahren soll sich die Ausbildungsvergütung laut Ministerium weiter erhöhen - im Jahr 2021 auf 550 Euro, ein Jahr später auf 585 Euro und ab 2023 auf 620 Euro. Zudem seien Aufschläge für Lehrlinge im zweiten, dritten und vierten Ausbildungsjahr geplant. Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) strebt einen Kabinettsbeschluss zur Reform des Berufsbildungsgesetzes bereits für den 15. Mai an.

Die Einführung des gesetzlichen Azubi-Mindestlohns würde sich in etwa zehn Prozent der Ausbildungsbetriebe unmittelbar auswirken, schätzt das in Bonn ansässige Bundesinstitut für Berufsbildung. Dabei seien kleine und kleinste Betriebe, Firmen im Handwerk und Unternehmen in Ostdeutschland besonders stark betroffen.

Mit der Reform würde erstmals in Deutschland eine gesetzliche Untergrenze für die Vergütung von Auszubildenden festgeschrieben, analog zum gesetzlichen Mindestlohn. Umstritten war in der Bundesregierung laut Zeitungsbericht zuletzt die Höhe der Lohnzahlungen. Dazu heißt es dem Bericht zufolge aus dem Ministerium: "Die festgesetzte Höhe der Mindestausbildungsvergütung ist Anerkennung der Leistung der Auszubildenden im Betrieb. Anderseits muss aber auch sichergestellt sein, dass die Motivation der Betriebe erhalten bleibt, Ausbildungsplätze anzubieten." Bildungsministerin Karliczek habe deswegen im Vorfeld Zugeständnisse gemacht: Dort, wo es aktuell Tarifverträge gebe, könne es passieren, dass Azubis auch weiterhin weniger als die Mindestvergütung bekämen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes sei die rechtliche Verankerung von drei Fortbildungsstufen und die Einführung von einheitlichen Bezeichnungen nach einer erfolgreichen Weiterbildung. Neben den traditionellen Titeln wie "Meister" soll es dann laut Zeitungsbericht zum Beispiel auch einen "Bachelor Professional" oder einen "Master Professional" geben. Damit sollen diese Qualifikationen auf dem internationalen Arbeitsmarkt besser vergleichbar werden.