Frankfurt a.M., Essen (epd). Die Debatte um ein Kopftuchverbot an Grundschulen in Deutschland hält an: Dass kleine Mädchen Kopftuch tragen, habe "mit Religion oder Religionsfreiheit nichts zu tun, das sehen auch viele Muslime so", sagte am Wochenende die CDU-Parteivorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer den Zeitungen der Essener Funke Mediengruppe. Sie halte eine "Debatte darüber, ob wir Kopftücher in Kindergarten oder Grundschule zulassen, für absolut berechtigt".
Dagegen sprach sich Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) gegen ein solches Kopftuchverbot aus. "Wir müssen alle Mädchen darin stärken, zu selbstbewussten und unabhängigen Frauen heranzuwachsen. Ich habe Zweifel, ob eine Verbotsdebatte da hilft", sagte Barley der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (18. Mai)
Vorstoß der Bundesintegrationsbeauftragten
Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz (CDU), dringt auf die Prüfung eines Kopftuchverbots für Mädchen an Kindergärten und Grundschulen. In einer gemeinsamen Erklärung unterstrichen derweil mehrere Unionspolitiker, die Debatte um ein Kopftuchverbot sei angesichts "zunehmender Hilferufe aus der Lehrerschaft" dringend erforderlich.
Die Vorsitzende des Grundschulverbandes, Maresi Lassek, lehnt ein Kopftuchverbot an Grundschulen ab. Sie halte dies "auch nicht für durchsetzbar, sagte sie dem "RedaktionsNetzwerk Deutschland (Samstag): "Kinder würden in eine Sonderrolle gedrängt, die wir nicht wollen." Sie rate eher dazu, mit Eltern und Kindern im Gespräch zu sein. Lassek zufolge kämen Kopftücher an Grundschulen eher selten vor. In Ballungsräumen mit vielen muslimischen Kindern gebe es sie aber häufiger.
Hintergrund der Debatte ist ein Beschluss des österreichischen Parlaments von Mitte Mai. Mit den Stimmen der konservativen ÖVP und der rechten FPÖ wurde ein Verbot von Kopftüchern an Grundschulen verabschiedet.
Kultusministerkonferenz: Kaum Chancen für Verbot
Der Präsident der Kultusministerkonferenz, Alexander Lorz, äußerte sich kritisch zu einem Kopftuchverbot. "Wenn sich Eltern auf die Freiheit der Religionsausübung berufen, hat unser Rechtsstaat wenig Handlungsmöglichkeiten", sagte der hessische Kultusminister den Zeitungen der "Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft" (18. Mai). Ein gesetzliches Verbot dürfte vor dem Verfassungsgericht kaum bestehen, fügte Lorz hinzu: "Wir sollten nicht immer sofort nach einem Gesetz oder Verbot rufen."
Grundsätzlich sieht Lorz das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht allerdings kritisch. "Aus pädagogischen und integrativen Gesichtspunkten muss man das Tragen eines Kopftuches im Grundschulalter, zumal es der Islam auch nicht vorsieht, ablehnen", erklärte er. "Es trägt nicht zur Integration bei und stigmatisiert diese Mädchen in der Klassengemeinschaft."
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht von 2015, das ein pauschales Kopftuchverbot als nicht vereinbar mit dem Grundgesetz sieht, haben die meisten Bundesländer vereinzelt kopftuchtragende Lehrerinnen in den Schuldienst aufgenommen.