Berlin (epd). Der Grünen-Politiker Konstantin von Notz hat sich für eine finanzielle Unterstützung des Staates für die Schaffung einer Imam-Ausbildung in Deutschland ausgesprochen. "Wenn man den politischen Einfluss aus Saudi-Arabien und der Türkei nicht haben will, muss man andere Finanzierungsmöglichkeiten schaffen", sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und religionspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Neben diskutierten Modellen wie der Moschee-Steuer oder Stiftungen schloss er dabei auch direkte finanzielle Hilfe des Staates nicht aus.
"Das heißt nicht, dass der Staat tausende Gemeinden alimentieren soll", sagte Notz und ergänzte: "Denkbar wäre aber eine Anschubfinanzierung, damit etwas in Bewegung kommt und langfristige Finanzierungsmodelle der Ausbildungsprogramme für Imame und islamische Religionsbedienstete nach Vorbild der Pfarrer-, Priester- und Rabbinerseminare darstellbar werden."
"Selbstbestimmungsrecht bewährt"
Die Art, wie derzeit Imame auch mit politischen Motiven nach Deutschland geschickt würden, sei kein guter Status quo, sagte Notz. Zudem sei es wünschenswert, dass Religionslehrer und -gelehrte auch deutsch sprechen, betonte er. Die Pläne von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), die Aufenthaltserlaubnis von Geistlichen in Deutschland an Sprachkenntnisse zu knüpfen, beurteilte Notz skeptisch. Er sei dafür, weniger mit Verboten zu arbeiten als mit Möglichkeiten der Förderung und Unterstützung, etwa durch Ausbildungsprogramme. "Für viele muslimische Gemeinden ist es ein Problem, selbstständig einen Imam zu finanzieren", sagte Notz.
Seit einigen Jahren werden an deutschen Universitäten auch islamische Theologen ausgebildet. Allerdings fehlt noch die praktische Ausbildung zum Imam. Die Kirchen verantworten diesen Teil der Ausbildung selbst. Die Islam-Verbände haben auch aus finanziellen Gründen bislang kein vergleichbares Modell.
Zum 70. Jahrestag des Grundgesetzes würdigte Notz die Bestimmungen, die das Verhältnis von Staat und Religionen in Deutschland regeln. "Ich glaube, dass sich das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften als verfassungsrechtlicher Status bewährt", sagte der Jurist. Gerade das kooperative, nicht hart laizistische Verhältnis in Deutschland sei gut. "Es lässt den Kirchen Freiraum, sie gleichzeitig aber auch nicht aus der Verantwortung", sagte er.