Düsseldorf (epd). Jobcenter in Nordrhein-Westfalen sprechen seltener Sanktionen gegen Arbeitslose wegen Regelverstößen oder Versäumnissen aus als in den zurückliegenden Jahren. Zudem liegt die Quote von Menschen, die von einer Leistungskürzung betroffen waren, in NRW mit 2,7 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt (3,2 Prozent), wie die Regionalstelle der Bundesagentur für Arbeit (BA) am 10. April in Düsseldorf mitteilte. Im vergangenen Jahr sei die Zahl der Sanktionen in NRW um 11.652 auf 211.179 gesunken, die niedrigste Zahl seit 2010. Mit knapp 80 Prozent sei der häufigste Grund ein sogenanntes Meldeversäumnis gewesen, also ein im Jobcenter vereinbarter, aber ohne wichtigen Grund nicht eingehaltener Termin.
Im vergangenen Jahr mussten die Jobcenter wegen eines Meldeversäumnisses in 166.032 Fällen Leistungsberechtigten eine Sanktion aussprechen und die Regelleistung um zehn Prozent absenken. Dies seien 11.185 Fälle weniger als im vergangenen Jahr gewesen, erklärte der Geschäftsführer Arbeitsmarktmanagement der Regionaldirektion NRW, Torsten Withake. Er verwies auf den Service der Jobcenter, Leistungsbeziehern auf Wunsch per SMS innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin eine Erinnerung auf das Handy zu schicken.
Withake betonte, dass es bei einem Regelverstoß zuerst immer eine Anhörung gebe. "Nur, wenn im Gespräch kein wichtiger Grund angegeben oder nachgewiesen werden kann, kommt es zu Sanktionen. Dazu sind die Jobcenter gesetzlich verpflichtet." Jobcenter bräuchten eine Handhabe, wenn sich Einzelne entziehen, erklärte er.
Für die Weigerung eine Arbeit oder Maßnahme aufzunehmen, wurden in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr 18.846 Sanktionen ausgesprochen, Pflichtverletzungen gegen die Eingliederungsvereinbarung führten in 19.534 Fällen zu einer Leistungskürzung.
Besonders stark von Sanktionen betroffen seien junge Menschen unter 25 Jahren, hieß es. Hier lag die Sanktionsquote 2018 in NRW bei 3,6 Prozent. "Die Regeln für junge Menschen sind strikter als bei Menschen über 25 Jahren, das führt auch zu einem höheren Anteil der Betroffenen", erläuterte Withake. Das Gesetz sieht bei Jugendlichen bereits beim ersten Regelverstoß, der über ein Meldeversäumnis hinausgeht, eine komplette Streichung der Regelleistung vor. Für junge Erwachsene ab 25 Jahren liegt die Kürzung bei einem ersten Verstoß immerhin noch bei 30 Prozent. Diese Sonderregelungen seien einschneidend, erklärte Withake. Die Bundesagentur setze sich für ein Ende der Ungleichbehandlung von Jugendlichen ein.