Münster, Ramstein-Miesenbach (epd). Bei Datennutzungen der US-Militärbasis Ramstein für Drohnenangriffe sieht das Oberverwaltungsgericht Münster die Bundesregierung zur Überprüfung verpflichtet. Im Fall von durch US-Drohnen getötete Menschen im Jemen entschied das Gericht in einem am 19. März veröffentlichten Urteil, dass die Bundesrepublik prüfen müsse, ob die Angriffe im Einklang mit dem Völkerrecht stehen (AZ: 4 A 1361/15). Deutschland müsse gegenüber den USA auf der Einhaltung des Völkerrechts bestehen. Menschenrechtsorganisationen forderten die Bundesregierung auf, die Unterstützung von Drohnenangriffe über die US-Basis Ramstein zu stoppen.
Gericht: US-Einsätze im Jemen verstoßen zum Teil gegen Völkerrecht
Die Bundesrepublik habe ihre Schutzpflicht für das Leben der Kläger im Jemen nicht ausreichend erfüllt, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Es gebe gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass die USA bewaffnete Einsätze im Jemen durchführten, die zumindest zum Teil gegen das Völkerrecht verstießen. Informationen, die dem Gericht vorliegen, würden die zentrale Rolle der Satelliten-Relaisstation in Ramstein für bewaffnete Drohneneinsätze im Jemen belegen.
In der Berufungsverhandlung ging es um die Klage einer Familie aus der Region Hadramaut im Osten des Jemen. Beim Beschuss mit US-Raketen am 29. August 2012 wurden ihren Angaben zufolge ein Onkel und ein Schwager getötet. Nach Ansicht der Kläger dient eine Satelliten-Relaisstation in Ramstein dafür, die Daten für die Drohnenangriffe im Jemen und anderen Ländern in die USA zu übermitteln. Von dort würden die Drohnen gesteuert.
Bewaffnete Drohnen seien zwar nicht generell vom Völkerrecht untersagt, führte das Gericht aus. Gezielte militärische Gewalt durch bewaffnete Drohneneinsätze sei jedoch nur auf Grundlage des humanitären Völkerrechts und des internationalen Menschenrechtsschutzes zulässig. Danach dürfen sich Angriffe nur gegen Kämpfer der am Konflikt beteiligten Gruppen richten. Ein generelles Verbot der Nutzung der US-Basis Ramstein für solche Drohneneinsätze lehnte das Gericht ab.
Menschrechtler fordern die Schließung von US-Basis Ramstein
Das Europäische Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte (ECCHR) begrüßte die Entscheidung. Deutschland müsse endlich das Drohnenprogramm mit Nutzung Ramsteins stoppen, erklärte Andreas Schüller vom ECCHR in Berlin. Die US-Drohnenangriffe verstießen gegen die Menschenrechte. Das Europäische Zentrum unterstützte die Kläger aus dem Jemen.
Die Linkspartei forderte, die Bundesregierung müsse sich jetzt umgehenden Zugang zur US-Luftwaffenbasis in Ramstein verschaffen. Sie müsse aufklären, ob der Stützpunkt für "den rechtswidrigen Drohnenkrieg in Asien und Afrika genutzt" werde, verlangte der europapolitische Sprecher der Linken-Bundestagsfraktion, Andrej Hunko. Die US-Basis in Ramstein müsse geschlossen werden.
Somalier scheitert mit Klage gegen Bundesrepublik
In einem weiteren Fall wegen US-Drohnenangriffe scheiterte am 19. März ein Somalier vor dem Oberverwaltungsgericht auch in zweiter Instanz mit einer Klage gegen Deutschland. Nach Auffassung des Gerichts konnten die Angaben des Mannes nicht bestätigt werden, dass dessen Vater tatsächlich bei einem Drohnenangriff ums Leben gekommen sei (AZ: 4 A 1072/16). Die Oberverwaltungsrichter bezweifelten zudem, dass Anfang 2012 die Satelliten-Relaisstation in Ramstein schon fertiggestellt war. Der Angriff ereignete sich in einem von der afrikanischen Terrorgruppe Al-Shabaab kontrollierten Gebiet nahe der somalischen Hauptstadt Mogadischu.