Berlin (epd). Die von der Bundesregierung zugesagten 5.000 Plätze für den Familiennachzug zu subsidiär geschützten Flüchtlingen in Deutschland werden bis zum Jahresende voraussichtlich zu einem großen Teil nicht ausgeschöpft. Wie ein Sprecher des Auswärtigen Amts am 12. Dezember in Berlin mitteilte, wurden bis Ende November 2.026 Nachzüge bewilligt und 1.562 Visa erteilt. Seit August gilt die Neuregelung für Flüchtlinge mit dem untergeordneten Schutz, die ein Kontingent von 1.000 Plätzen pro Monat vorsieht.
Weil gerade für den Anfang der komplizierten Neuregelung Verzögerungen erwartet wurden, versprach die Bundesregierung, in diesem Jahr nicht ausgeschöpfte Monatskontingente zu übertragen, so dass bis Jahresende 5.000 Menschen kommen könnten. Zwar schafften die Auslandsvertretungen inzwischen die Bearbeitung von rund 1.000 Anträgen im Monat, sagte der Außenamtssprecher. Tatsächlich wurden laut Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP im Bundestag im November 1.073 Anträge auch vom Bundesverwaltungsamt bewilligt.
Rückstand
Der Sprecher des Auswärtigen Amts räumte aber auch ein, es habe länger gedauert, die Bearbeitungskapazitäten dafür aufzubauen. Der Rückstand zu den 5.000 Plätzen werde absehbar nicht mehr aufgeholt werden können. "Insofern stellt sich die Frage einer möglichen Übertragung eines Restkontingents ins nächste Jahr", sagte er. In der Koalition war eigentlich vereinbart worden, dass die Übertragung von Plätzen ab 2019 nicht mehr möglich ist. Bis Ende Dezember nicht ausgeschöpfte Plätze würden dann auch verfallen.
Nach Auskunft des Außenamtssprechers werden zu dem Thema derzeit Gespräche in der Bundesregierung geführt. Das mit federführende Bundesinnenministerium äußerte sich zurückhaltend. Gesetzliche Änderungen seien nicht geplant, sagte eine Sprecherin.
Betroffen von der Nachzugsregelung sind vor allem syrische Bürgerkriegsflüchtlinge, die oft nicht als politisch Verfolgte anerkannt werden, sondern wegen des Bürgerkriegs in ihrer Heimat den subsidiären Status zum Schutz vor Gefahr erhalten. Seit 2016 dürfen diese Flüchtlinge ihre Angehörigen nicht mehr nachholen.
Die in der Koalition lang umstrittene Kontingent-Regelung zum Familiennachzug sieht ein kompliziertes Verfahren vor, an dem neben den Auslandsvertretungen die deutschen Ausländerbehörden und das Bundesverwaltungsamt beteiligt sind. Nach Angaben des Auswärtigen Amts liegen mehr als 44.000 sogenannte Terminanfragen von potenziellen Nachzüglern vor. Knapp 5.000 konkrete Anträge wurden demnach seit August von den Auslandsvertretungen angenommen, positiv geprüft und an die deutschen Ausländerbehörden weitergeleitet.
695 Bewilligungen
Die letzte Entscheidung im Auswahlverfahren trifft das Bundesverwaltungsamt. Im August wurden durch diesen langen Prozess gerade einmal 65 Anträgen zugestimmt, im September 196. Im Oktober waren es 692 positiv bewilligte Fälle.
Die migrationspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Linda Teuteberg, erklärte, die Zahlen zeigten zwar, dass die Verwaltungsverfahren langsam in Schwung kämen. Angesichts zigtausender Terminanfragen seien Verfahren und Tempo aber nicht zufriedenstellend. Eine strenge Härtefallregelung sei zwar richtig, um den Zuzug zu begrenzen. "Doch damit eine Obergrenze zu verbinden und in der Folge viele Hunderte, wenn nicht Tausende Menschen in echten Notlagen warten zu lassen, das ist fragwürdig", erklärte Teuteberg