Münster (epd). Der Prozess am Landgericht Münster gegen einen ehemaligen KZ-Wachmann ist wegen des schlechten Gesundheitszustandes des 95-jährigen Angeklagten vorerst abgebrochen worden. Derzeit sei der Mann aus dem Kreis Borken nicht verhandlungsfähig, sagte ein Sprecher des Gerichts am 13. Dezember dem Evangelischen Pressedienst (epd). Der Mann sei wegen einer schweren Herz- und Nierenerkrankung im Krankenhaus. Der medizinische Gutachter sei beauftragt worden, im Januar Bericht über den Zustand des Mannes Bericht zu erstatten. Die Staatsanwaltschaft Dortmund wirft dem ehemaligen KZ-Wachmann Beihilfe zum Mord in mehreren hundert Fällen vor (AZ: 10 KLs - 45 Js 2/16 - 13/17).
Falls sich der Gesundheitszustand des Mannes im Januar wieder gebessert haben sollte, müsste der Prozess jedoch noch einmal neu beginnen, erläuterte der Sprecher. Nach der Strafprozessordnung dürfe ein solcher Prozess nicht länger als drei Wochen unterbrochen werden, zudem dürfe der Prozess nur in Anwesenheit des Angeklagten geführt werden. Eine Fortsetzung des Prozesses sei daher nicht möglich. Bei einer Neuverhandlung müssten beispielsweise auch die Zeugen noch einmal neu gehört werden.
Laut dem medizinischen Gutachter habe sich der Gesundheitszustand des Mannes, der seit Jahren chronisch herz- und nierenkrank sei, in letzter Zeit stark verschlechtert, sagte der Gerichtssprecher weiter. Der Zustand könne sich vielleicht wieder bessern. Nach Einschätzung des Gutachters sei es jedoch eher unwahrscheinlich, dass der Mann den gesundheitlichen Zustand von vor wenigen Wochen wieder erreiche.
Der Angeklagte war nach Angaben des Gerichts von Juni 1942 bis Herbst 1944 für die Bewachung des Lagers und die Beaufsichtigung von Arbeitskommandos außerhalb des Lagers zuständig. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft habe er von der Ermordung von Häftlingen gewusst und diese durch seine Tätigkeit im Wachdienst "willentlich gefördert". Der ehemalige SS-Mann hatte vor Gericht eine individuelle Schuld an Tötungen im Konzentrationslager Stutthof bei Danzig bestritten.