München (epd). In einer Kirchenverwaltung in München sind 180.000 Euro veruntreut worden. Der Betrug war bereits im Juli im Kirchengemeindeamt des evangelisch-lutherischen Dekanats München aufgefallen. Das Arbeitsverhältnis mit einer beschuldigten Person wurde beendet und Strafanzeige gestellt. Derzeit denke man über noch engere Kontrollen der Mitarbeiter nach, sagte der Dekan für den Münchner Westen, Christoph Jahnel, am 10. Dezember dem Evangelischen Pressedienst (epd).
"Wir wollen keine Kultur des Misstrauens, aber wir brauchen eine Kultur der engen Kontrolle", sagte Jahnel, der die Aufsicht über das Kirchengemeindeamt führt. Überweisungen müssten künftig abteilungsübergreifend geprüft werden. Auch Führungszeugnisse für alle Mitarbeiter seien im Gespräch. Hundertprozentige Sicherheit gegen kriminelle Machenschaften könne es aber nie geben. "Wir können so etwas nicht ausschließen, aber wir wollen uns damit auch nicht abfinden", sagte er.
Kirchengemeinden nicht betroffen
Im Juli hätten die Verantwortlichen den Betrug aufgedeckt, seither liege der Fall, über den zunächst die "Süddeutsche Zeitung" berichtet hatte, bei der Staatsanwaltschaft. Jahnel betonte, dass von der Veruntreuung weder Finanzanlagen noch Rücklagen der 66 Münchner Kirchengemeinden betroffen seien. Er sei zuversichtlich, dass nach Abschluss des Verfahrens die gesamte Summe über eine Versicherung gedeckt werde.
Erst 2014 war das Kirchengemeindeamt von einem Finanzskandal erschüttert worden. Rund sechs Millionen Euro gingen damals durch riskante Anlagegeschäfte verloren, weil interne Kontrollen versagt hatten. Unter anderem wurde damals ein Sechs-Augen-Prinzip für Finanztransaktionen eingeführt. Gegen den verantwortlichen Mitarbeiter und den damaligen Geschäftsführer wurde Anzeige erstattet.
Dass die diesmal beschuldigte Person das Sechs-Augen-Prinzip unterlaufen konnte, habe mit ihrer "sehr hohen kriminellen Energie" zu tun, sagte Jahnel. Ob die Summe in wenigen großen oder vielen kleinen Beträgen veruntreut wurde, wollte er mit Verweis auf das laufende Ermittlungsverfahren nicht sagen.