Garmisch-Partenkirchen (epd). Bayern ist das erste Bundesland, in dem das evangelische "besondere Kirchgeld" abgeschafft wird. Die Synode der bayerischen evangelischen Landeskirche stimmte am 29. November bei ihrer Herbsttagung in Garmisch-Partenkirchen für den Verzicht auf die umstrittene Form der Kirchensteuer. Derzeit sei keine andere Landeskirche bekannt, die das "besondere Kirchgeld" abgeschafft hätte, bestätigte ein Sprecher der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) dem epd. Die bayerische Landeskirche verzichtet damit auf Steuereinnahmen in Höhe von rund 13 Millionen Euro. Die Steuer wird rückwirkend zum 1. Januar 2018 abgeschafft.
"Besonderes Kirchgeld" müssen in Bayern seit 2004 evangelische Kirchenmitglieder zahlen, wenn sie mit ihrem Ehegatten gemeinsam steuerlich veranlagt sind, dieser aber kein Mitglied einer Kirche oder Weltanschauungsgemeinschaft ist. Jährlich sind landesweit rund 30.000 Kirchenmitglieder davon betroffen. Das "besondere Kirchgeld" hatte in den vergangenen Jahren "für Spannungen gesorgt", erläuterte Oberkirchenrat Hans-Peter Hübner. Bei vielen Kirchenmitgliedern habe es zu erheblichen Belastungen im Verhältnis zu ihrer Kirche geführt.
"Grundsätzliche Akzeptanzprobleme"
Das "besondere Kirchgeld" wurde bislang von allen evangelischen Landeskirchen in Deutschland - und damit auch in allen Bundesländern - verlangt, Bayern bildet nun eine Ausnahme. Auch einige katholische Bistümer ziehen das "besondere Kirchgeld" ein. Die katholische Kirche erhebt es aber nicht in allen Bundesländern und in manchen Bundesländern nicht immer flächendeckend. Während in Nordrhein-Westfalen gleich drei Landeskirchen das "besondere Kirchgeld" fordern, verzichten die katholischen Diözesen dort darauf.
Bei der Einführung habe der Blickwinkel auf jenen Mitgliedern gelegen, die viel verdienen und aus Spargründen aus der Kirche austreten, deren Familie jedoch in der Kirche bleibt, "um weiterhin von deren Leistungen zu profitieren", sagte der bayerische Oberkirchenrat. Doch die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen hätten sich verändert: Heute seien meist Ehen betroffen, in denen ein Partner noch nie Mitglied einer Kirche war oder in denen ein Partner aus der katholischen Kirche ausgetreten sei. Die Begründung von damals sei heute deshalb kaum noch zu vermitteln, es gebe "grundsätzliche Akzeptanzprobleme", wie Wiedereintrittsstellen, Kirchensteuerämter und Pfarrämter fortlaufend berichten.
Zudem habe das "besondere Kirchgeld" auch die Gerichte beschäftigt, zuletzt sogar den Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte. Obwohl die Gerichte die Auffassung der Kirche bisher bestätigt haben, wurde Hübner zufolge niemals die erwartete Akzeptanz erreicht. Zudem sei nicht ausgeschlossen, dass sich die Haltung der Gerichte einmal ändere.