Die rheinische Ärzteschaft pocht in der Diskussion um die ethisch umstrittenen Gen-Tests bei Schwangeren auf Angebote der psychosozialen Beratung. Werdende Eltern müssten informierte Entscheidungen für oder gegen die Bluttests auf Down-Syndrom beim ungeborenen Kind treffen können, forderten die rheinischen Ärzte bei ihrer Kammerversammlung in Düsseldorf. Das Vorhandensein früher und risikoarmer Pränataltests dürfe nicht zu einem gesellschaftlichen Erwartungsdruck führen, diese Tests nutzen zu müssen, heißt es in einer Resolution der Ärztekammer Nordrhein.

Anlass für die Erklärung ist die Diskussion um die Gen-Tests an Schwangeren, die über eine Blutuntersuchung mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit sagen, ob das ungeborene Kind das Down-Syndrom (Trisomie 21) hat. Anders als die Fruchtwasser- und Plazenta-Untersuchung, die mit einem Fehlgeburtrisiko verbunden sind, werden die quasi risikolosen Tests bislang nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen bezahlt. Zugelassen sind sie. Für die Kosten müssen die Schwangeren bislang selbst aufkommen. Der Gemeinsame Bundesausschuss im Gesundheitswesen (G-BA) prüft derzeit, ob die Tests Kassenleistung werden sollen.

Die rheinischen Ärztinnen und Ärzte erklärten, der ethischen und psychosozialen Beratung in der Schwangerenvorsorge müsse ausreichend Raum gegeben werden. Sie plädieren für einen ausreichenden zeitlichen Abstand zwischen einer Beratung und einer möglichen Inanspruchnahme von Tests wie jenem auf Trisomie 21. Zudem betonten die Mediziner die Notwendigkeit für eine öffentliche Debatte, in die auch Menschen mit Behinderung einbezogen werden müssten. Der Bluttest auf Trisomie 21 stehe nur am Anfang einer Reihe von neuen Untersuchungsmethoden, hieß es.