Essen, Köln (epd). Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung will mit neuen Informationsmaterialien die sexuelle Selbstbestimmung von behinderten Menschen in Wohnheimen fördern. Der Schutz der Intim- und Privatsphäre müsse bundesweit ein verpflichtendes Qualitätsmerkmal für Träger von Wohneinrichtungen werden, erklärte der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, anlässlich einer Fachtagung zu dem Thema am 7. November in Essen. "Auch Menschen mit Behinderungen haben selbstverständlich ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung."
Auf der Tagung stellte die in Köln ansässige Bundeszentrale Infomaterial über die Verwirklichung der sexuellen Rechte von Menschen mit Behinderungen vor. Die Materialien liegen den Angaben zufolge auch in leichter Sprache vor und richten sich an Mitarbeiter sowie Bewohner von Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Unter anderem enthielten sie Fragebögen, um die aktuelle Lebens- und Arbeitssituation zu beleuchten und Ansätze für Veränderungen zu finden, hieß es. Zudem gebe es Fortbildungsmaterialien, um Mitarbeiter und Bewohner zu dem Thema zu qualifizieren.
Das Material wurde den Angaben zufolge im Rahmen des 2014 gestarteten Forschungsprojekts "Reflexion, Wissen, Können - Qualifizierung von Mitarbeitenden und Bewohnerinnen und Bewohnern zur Erweiterung der sexuellen Selbstbestimmung für erwachsene Menschen mit Behinderung in Wohneinrichtungen" entwickelt. Daran waren Forscher der Katholischen Hochschule NRW, der Universität Koblenz Landau, der Humboldt-Universität zu Berlin und der Evangelischen Hochschule Bochum beteiligt. Die Fachtagung am 7. November und 8. November in Essen stellt den Abschluss des Projekts dar.