Die Kinderrechte sollen nach Worten von Justizministerin Katarina Barley (SPD) noch in dieser Legislaturperiode im Grundgesetz verankert werden. "Das haben wir in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt", sagte Barley der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (23. August). Bis Ende 2019 solle gemeinsam mit Experten von Bund und Ländern beraten werden, wie eine solche Änderung unseres Grundgesetzes aussehen werde.

Die Regierung wolle Kinder auch darin bestärken, ihre Rechte gegenüber dem Staat besser wahrnehmen zu können, sagte Barley. "Mir geht es darum, die Rechte der jüngsten Bürger besser sichtbar zu machen", erläuterte die Justizministerin. Wenn diese ausdrücklichen Verfassungsrang erhielten, würden Kinder  auch im alltäglichen staatlichen Handeln besser zur Geltung kommen.

Für eine Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig. Da sich Grüne und die Linkspartei mehrfach für Kinderrechte in der Verfassung eingesetzt haben, gilt die nötige Mehrheit als wahrscheinlich.