Die Einigung der Berliner Koalition aus SPD, Linken und Grünen auf einen Mietendeckel hat ein geteiltes Echo hervorgerufen. Der Berliner Mieterverein begrüßte die angestrebte Neuregelung, nach der Mieten für fünf Jahre nicht erhöht werden sollen. Damit sei der Weg frei für eine öffentlich-rechtliche Mietpreisbegrenzung, die Exzesse der vergangenen Jahre zumindest teilweise repariere und vor weiteren Steigerungen schütze, erklärte Geschäftsführer Rainer Wild am 19. Oktober in Berlin. Heftige Kritik kam von der CDU.

Die Koalition hatte sich am Freitagabend auf Eckpunkte für den Mietendeckel verständigt. In einem Video-Statement im Kurznachrichtendienst Twitter erklärte Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD), dass die Mieten in der Hauptstadt für fünf Jahre eingefroren werden sollen. Ab 2022 soll es aber einen Inflationsausgleich in Höhe von 1,3 Prozent geben.

Zudem sollen "unanständig hohe Mieten", die mehr als 20 Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen, auch abgesenkt werden können, sagte Müller. Gleichzeitig sollen die Wohnungsgenossenschaften Müller zufolge bei derzeit extrem niedrigen Mieten eine Umlagemöglichkeit für Investitionen bekommen.

Grundlage für die Preise soll eine Miettabelle für das Jahr 2013 sein, wie die Grünen-Fraktionsvorsitzende im Abgeordnetenhaus, Antje Kapek, erklärte. Nach ihren Angaben werden 1,5 Millionen Haushalte in Berlin durch den Mietendeckel "geschützt und entlastet".

Der Mieterverein in Berlin warnte allerdings auch vor Enttäuschungen. Das Gesetz werde Geduld erfordern und Streit hervorrufen, erklärte der Verein. Das Mietendeckelgesetz werde vor dem Verfassungsgericht keinen Bestand haben, erklärten demgegenüber der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Burkhard Dregger, und deren wohnungspolitischer Sprecher, Christian Gräff. Sie warfen der Koalition vor, Verunsicherung hervorgerufen zu haben und damit den Wohnungsneubau zu bremsen.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Jan-Marco Luczak sprach von "Planwirtschaft" und forderte, die Regelung im Wege einer abstrakten Normenkontrolle vor dem Bundesverfassungsgericht zu stoppen. Er verwies auf Regelungen des Bundesgesetzgebers wie die Mietpreisbremse. Der rot-rot-grüne Senat in Berlin maße sich an, die dort sorgfältig vorgenommene Abwägung durch seine eigene zu ersetzen. Das sei nicht akzeptabel, erklärte der Rechtspolitiker.