Osnabrück (epd). Positive Bezeichnungen wie "Gute-Kita-Gesetz" behindern nach Ansicht des FDP-Politikers Otto Fricke eine offene und faire Debatte. Wer die konkreten Gesetzesinhalte hinterfrage, sei durch solche werblichen Betitelungen automatisch dem Vorwurf ausgesetzt, er sei beispielsweise gegen gute Kitas, sagte Fricke der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (21. Januar). Die Sprachwissenschaftlerin Nina Janich hält solche Bezeichnungen hingegen für "durchaus üblich".
Empfehlungen des Bundesjustizministeriums sähen vor, dass die Überschriften von Gesetzen und Rechtsvorschriften "redlich" und damit sachlich zu formulieren seien, sagte Fricke: "Durch die vom tatsächlichen Namen abweichende und in der Bezeichnung enthaltende normative Wertung unterläuft die Bundesregierung diesen Grundsatz."
Die Parlamentarische Staatssekretärin Caren Marks (SPD) aus dem Bundesfamilienministerium wies dem Zeitungsbericht zufolge bei der Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage der FDP-Fraktion darauf hin, dass es jeweils auch einen "rechtsförmlich korrekten" Namen der Gesetze gebe. Dieser sei von der Darstellung eines Gesetzes in der Öffentlichkeit zu trennen. Die rechtskonforme Bezeichnung des "Gute-Kita-Gesetzes" lautet "Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung".
Durchaus üblich in der politischen Kommunikation
"Bei den Kurzformen für solche Gesetzesvorschläge kann es je nach Position unterschiedliche Formen geben", sagte die Linguistin Janich von der Technischen Universität Darmstadt. Befürworter versuchten, eine positiv konnotierte Form zu wählen, Gegner hingegen eine negativ konnotierte. Beides sei durchaus üblich und nicht überraschend in der politischen Kommunikation. Diese sei auch sonst durch positiv besetzte Fahnenwörter und negativ besetzte Stigmawörter geprägt.
Der vollständige Name eines Gesetzes und die Kurzbezeichnung seien aus pragmatischen Gründen nicht zu vergleichen. Die Vollform sei nur für schriftsprachlich geführte Debatten oder Stellungnahmen geeignet. Eine Bezeichnung wie "Kinderbetreuungs-Gesetz" sei allerdings neutraler und würde eine Diskussion vielleicht erleichtern. "Doch egal wie man es nennt, stehen sowohl Befürworter als auch Gegner des Gesetzes in der Pflicht, ihr Pro und Contra sachlich, also mit Argumenten zu begründen", unterstrich die Wissenschaftlerin.