Die Ermittlungen gegen einstige SS-Wachleute des KZ Buchenwald kommen nach einem Bericht des MDR nur schleppend voran. Die Staatsanwaltschaft Erfurt habe 2017 zehn Verfahren wegen möglicher Beihilfe zum Mord von der Zentralstelle in Ludwigsburg übernommen. Drei der verdächtigten Männer seien inzwischen gestorben, meldete MDR Thüringen. Auch die anderen über 90 Jahre alten Tatverdächtigen seien nicht vernommen worden, hieß es unter Verweis auf die Erfurter Ermittlungsbehörde.

Es handele sich in allen Fällen um einstige KZ-Aufseher mit niedrigem Dienstgrad. Diese SS-Leute hätten zwischen 1944 und 1945 ihren Dienst in Buchenwald versehen und lebten heute im Bundesgebiet. Ein weiteres Verfahren in Thüringen gegen einen einstigen Wachmann von Auschwitz habe die Staatsanwaltschaft Gera an die bayerische Justiz abgegeben. Nach Angaben der Münchner Staatsanwaltschaft soll der Mann inzwischen ebenfalls verstorben sein, so der MDR.

Ein ähnliches Bild ergebe sich bei den Ermittlungen gegen Wächterinnen des Frauen-Konzentrationslagers Ravensbrück in Brandenburg. So habe die Staatsanwaltschaft Neuruppin seit 2017 acht Verfahren geführt. Der Behörde zufolge seien drei verdächtigte Frauen seither verstorben, eine ist verhandlungsunfähig. In den vier offenen Verfahren habe man die Tatverdächtigen noch nicht zum Vorwurf befragt, hieß es.

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) sagte dem Sender, die Benennung der Täter sei "unverzichtbar". Das sei neben der juristischen Aufarbeitung auch eine Frage der politischen Aufklärung. Die Antwort auf die Frage, warum damals so viele mitgemacht hätten, helfe heute "in unserem Engagement zur Verteidigung und Festigung der Demokratie".

Im Jahr 2016 hatte der Bundesgerichtshof die Verurteilung des einstigen SS-Mannes und Auschwitz-Buchhalters Oskar Gröning wegen Beihilfe zum Mord bestätigt. Seitdem gilt in der deutschen Rechtsprechung, dass Wachleute sowohl von Vernichtungs- als auch von Konzentrationslagern verurteilt werden können, wenn in ihrer Dienstzeit systematisch Menschen umgebracht wurden. Eine unmittelbare Beteiligung an Tötungen muss nicht mehr nachgewiesen werden.