Berlin (epd). Bei mit E-Scootern verursachten Unfällen können deren Halter und Fahrer künftig leichter in Haftung genommen werden. Der Bundestag beschloss am 9. Juli in Berlin, die bislang für die Roller geltende Haftungsausnahme zu streichen. Für E-Scooter gelten damit künftig gleiche Regeln wie beispielsweise für Autos: Fahrer haften für Unfälle, wenn sie sich nicht entlasten können, und auch Halter können künftig zur Verantwortung gezogen werden.
Begründet wird die Gesetzesverschärfung mit der deutlichen Zunahme von Unfällen, die durch einen rücksichtslosen Gebrauch der E-Scooter verursacht werden, teilweise allein wegen des unbedachten Abstellens der Roller auf Bürgersteigen oder Radwegen. Unfallgeschädigte können nach bisheriger Rechtslage nur die Fahrerinnen und Fahrer zur Verantwortung ziehen, was bei rücksichtslos abgestellten Leih-Rollern aber kaum möglich ist. Künftig stehen nach Unfällen auch die Vermieter in der Verantwortung und müssen gegebenenfalls für den Schaden aufkommen.
