Braunschweig (epd). Die braunschweigische Landeskirche hat am 19. November bei der Herbsttagung ihrer Landessynode den Weg zur kirchlichen Trauung unabhängig von der Geschlechtsidentität und sexuellen Orientierung freigemacht. „Damit ist eine jahrzehntelange Diskriminierung beendet“, sagte Synodenpräsident Peter Abramowski. 34 von 37 anwesenden Synodalen stimmten dafür, das Traugesetz entsprechend zu ändern. Zwei Synodale stimmten dagegen. Es gab eine Enthaltung. Das Traugesetz tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft.
In der Präambel des Gesetzes über die kirchliche Trauung war bisher von der Ehe zwischen „Mann und Frau“ die Rede. Diese Formulierung wird durch die Worte „zwei Menschen“ ersetzt. Vollständig heißt der erste Satz der Gesetzes-Einleitung nun: „Die Ehe ist eine Gabe Gottes und hat die Bestimmung, das gemeinsame Leben zweier Menschen auf Lebenszeit in gegenseitiger Achtung zu gestalten.“
14 Landeskirchen bieten Traugottesdienst als Amtshandlung an
Bisher war in der Landeskirche Braunschweig nur eine Segnung von gleichgeschlechtlichen oder diversen Paaren als ein „Akt der Seelsorge“ möglich, der den bisherigen Regeln zufolge „nicht mit einer Trauung verwechselbar“ sein durfte. Bei der Mehrzahl der evangelischen Kirchen in Deutschland sind gleichgeschlechtliche und diverse Paare heterosexuellen Paaren inzwischen gleichgestellt. 14 der 20 Landeskirchen in Deutschland bieten allen Menschen über die Segnung hinaus einen Traugottesdienst als Amtshandlung an.
Die Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig zählt mit rund 320.000 Mitgliedern in 304 Kirchengemeinden zu den kleineren der insgesamt 20 evangelischen Landeskirchen in Deutschland. Ihr Gebiet erstreckt sich von Wolfsburg bis an den Südrand des Harzes.